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Gesetzesvorhaben zur beschleunigten Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit am 20.12. im Bundesrat

Kurz vor Weihnachten wird der Bundesrat mit TOP 21 über den Gesetzentwurf zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik (siehe ) beraten. Dem Bundesrat wurde vom Ausschuss für Verteidigung empfohlen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben

Zum Inhalt des Gesetzentwurfes
Mit dem Gesetzentwurf sollen im Bereich der Verteidigung und Sicherheit Änderungen im Vergaberecht vorgenommen werden, um den Bedarf der Bundeswehr für Einsätze schneller decken zu können. Zudem soll die Vergabe-statistikverordnung (VergStatVO) vom April 2016 in ihren rechtlichen Vor-gaben weiter konkretisiert werden. Die für die Meldung der statistischen Daten an den Bund erforderliche Zentrale Vergabestatistik wird beim Bundesamt für Statistik eingerichtet und befindet sich derzeit noch im Aufbau. Während der Aufbauarbeiten zeigte sich die Erforderlichkeit von Änderungen und Konkreti-sierungen von Vorschriften. Sie sollen die notwendigen rechtlichen Vorausset-zungen für die Erfassung, Aufbereitung und Auswertung der Daten über die öffentliche Beschaffung in Deutschland sicherstellen.

Der Gesetzentwurf enthält daher zum einen Regelungen, die die Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverord-nung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) anpassen, um eine beschleunigte Beschaffung für die militärischen und zivilen Sicherheitsbehör-den zu ermöglichen.

Zum anderen sind für die Vergabestellen die vorgesehenen Änderungen der Vergabestatistikverordnung, insbesondere für Vergaben unterhalb der Schwel-lenwerte der EU (5 350 000 Euro für Bauleistungen; 214 000 Euro für Dienst-und Lieferleistungen) von praktischer Relevanz. Für Vergaben oberhalb dieser EU-Schwellenwerte bestehen bereits nach geltender Vergabestatistikverord-nung umfangreiche Mitteilungspflichten, deren Handhabbarkeit für die meldenden Berichtsstellen durch das Änderungsgesetz vereinfacht werden soll. Für den unterschwelligen Bereich hingegen wird erstmals eine ähnlich umfassende Mit-teilungspflicht festgelegt wie im oberschwelligen Bereich.

Empfehlungen der Ausschüsse
Der Ausschuss für Verteidigung empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
Der federführende Wirtschaftsausschuss,der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen hingegen, eine Stellungnahme abzugeben.
Sie kritisieren, dass die vorgesehenen Regelungen auch zu einer inhaltlichen Erweiterung der Statistikpflichten führen, die einen erheblichen Verwaltungs-mehraufwand bedeuten und zum Nutzen der erhobenen Daten in keinem angemessenen Verhältnis stehen.
Um den Bürokratieaufwand für öffentliche Auftraggeber im Rahmen der VergStatVO möglichst gering zu halten, sei daher zumindest für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte auf solche Pflichtangaben zu verzichten, die über den bisher festgelegten Umfang hinausgingen und für die technische Umsetzung nicht zwingend erforderlich seien.

Quelle: Bundesrat, BR-Drs. 583/19

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