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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 16/12/2009 Nr. 4505

Aktuell: Bahngroßprojekt Stuttgart 21 überwindet parlamentarische Hürde im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Gesamtkosten 4,5 statt 3,07 Mrd Euro

Das Großprojekt Stuttgart 21 der Deutschen Bahn AG kann wohl gebaut werden. Einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/125), in dem eine Verschiebung des Verfahrens gefordert wurde, lehnte der Verkehrsausschuss am heutigen Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der SPD ab. Neben den Antragstellern stimmte die Linksfraktion für die Initiative. Das Projekt Stuttgart 21 ist eines der größten und teuersten Eisenbahninfrastrukturvorhaben, die je in Deutschland gebaut wurden. Am 17.12. entscheidet der Bundestag über den Antrag.

Das Gesamtprojekt umfasst die vollständige Neuordnung und Modernisierung des Bahnknoten Stuttgart, die Umgestaltung des Stuttgarter Hauptbahnhofs von einem traditionellen Kopfbahnhof in einen unterirdischen Durchgangsbahnhof sowie die unterirdische Zuführung zur Neubaustrecke Wendlingen-Ulm. Im Rahmen des Bahnhofsumbaus sollen die Gleisführungen vom und zum neuen unterirdischen Hauptbahnhof Stuttgart in Tunnel von 33 Kilometer Länge verlegt werden. Die dadurch frei werdenden Gleisflächen mit einer Fläche von rund 100 Hektar sollen geräumt und der Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt werden.

Die Gesamtkosten zur Durchführung des Projekts würden laut Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund, dem Land Band-Württemberg und der Deutschen Bahn AG 3,07 Milliarden Euro betragen. Die Mehrkosten, die darüber hinaus während der Durchführung des Projekts entständen, seien durch ein Risikofonds in Höhe von 1,45 Milliarden Euro abgesichert. Nach Auffassung der Fraktion könne die Wirtschaftlichkeit des Projekts nach derzeitigem Planungsstand allerdings nicht sichergestellt werden. Bedingungen für die Finanzierungsvereinbarung würden nicht erfüllt. So würde der Gesamtbetrag für die Finanzierung des Projekts von 3,07 Milliarden Euro voraussichtlich schon in der Planungsphase überschritten, schreiben die Abgeordneten im Antrag.

Ein Vorstandmitglied der DB AG stellte den Abgeordneten in der Ausschusssitzung die aktuelle Kalkulation vor: Danach sollen die Gesamtkosten 4,5 Milliarden Euro betragen. Darin sei auch noch ein ”ausreichender Risikopuffer“ enthalten, sagte er. Bei dem Bahnhof Stuttgart 21 seien von sieben Planungsabschnitten fünf rechtskräftig. Er rechne damit, dass über die beiden fehlenden Planungsabschnitte Anfang kommenden Jahres entschieden werde. Für die Strecke Wendlingen-Ulm sei von sieben Planungsabschnitten erst über zwei entschieden, wobei die DB AG gegen eine dieser Entscheidungen klage. Über die restlichen fünf Abschnitte werde schnell entschieden, so der Vertreter der DB AG. Er wies weiter daraufhin, dass die Bahn zusammen mit den entscheidenden Gremien des Landes in der vergangenen Woche entschieden habe, das Projekt fortzuführen.

Bündnis 90/Die Grünen betonten, dass ”jeder Euro nur einmal ausgegeben werden“ könne. Auch die Linksfraktion kritisierte, dass mit dem Projekt ”große Summen“ festgelegt würden, die an anderen Stellen fehlten. Zu dem Projekt gebe es Alternativen, die von der Bahn nicht ausreichend geprüft worden seien. Die SPD-Fraktion erklärte, es handle sich dabei sich um einen ”komplizierten Fall“, über den in der Region schon seit 17 Jahren diskutiert würde. Diese Diskussion müsse nun versachlicht werden. Die Union zeigte sich froh darüber, dass nun ”grünes Licht“ für dieses Projekt gegeben werde. Es sei in der Region zwar umkämpft, es werde aber von einer breiten politischen Mehrheit gestützt. Der Sprecher wies daraufhin, dass der Bund einen Festzuschuss von rund 560 Millionen Euro für das Projekt Stuttgart 21 geben werde. Damit seien die Kosten für den Bund ”gedeckelt“. Für die FDP-Fraktion ist die Strecke und der Bahnhof unbedingt notwendig, um eine ”gute Infrastruktur“ in dem wirtschaftlichen Ballungsraum Stuttgart zu erhalten.

Über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird der Bundestag am 17. Dezember abschließend entscheiden.

Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz, PuK 2, 16.2.2009

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