Die Europäische Kommission hat die von Deutschland geplante Rekapitalisierung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (im Folgenden „FBB“) mit bis zu 1,7 Mrd. EUR genehmigt. Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die Flughäfen wurden von der Coronavirus-Pandemie und den geltenden Reisebeschränkungen besonders hart getroffen. Mit dieser Maßnahme wird Deutschland dazu beitragen, die Eigenkapitalposition des Flughafens Berlin Brandenburg zu stärken und das Unternehmen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie unterstützen. Um übermäßige Wettbewerbsverfälschungen zu begrenzen, wird die öffentliche Förderung jedoch mit Auflagen verbunden sein. Wir arbeiten weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, damit nationale Unterstützungsmaßnahmen im Einklang mit den EU-Vorschriften so schnell und wirksam wie möglich eingeführt werden können.“
Die deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme
Die FBB ist eine in Staatseigentum stehende Flughafengesellschaft in Berlin (Deutschland). Sie betreibt den Flughafen Berlin Brandenburg (im Folgenden „BER“).
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie und der Reisebeschränkungen, die Deutschland und andere Länder zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus verhängen mussten, erlitt die FBB erhebliche Verluste, hatte aber weiterhin erhebliche Betriebskosten zu tragen. Dadurch verschlechterten sich Eigenkapital- und Liquiditätsposition des Unternehmens.
Vor diesem Hintergrund hat Deutschland auf der Grundlage des Befristeten Rahmens seine Pläne bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet, der FBB zwecks Rekapitalisierung einen Betrag von bis zu 1,7 Mrd. EUR zukommen zu lassen, der von den öffentlichen Anteilseignern – den Ländern Berlin und Brandenburg sowie der Bundesrepublik Deutschland – der Kapitalrücklage der FBB zugeführt werden darf.
Die FBB wird einen Teil der Beihilfe zur Rückzahlung der zinsvergünstigten Darlehen verwenden, die im Rahmen einer früheren, von der Kommission im August 2020 genehmigten Beihilferegelung gewährt wurden (SA.57644).
Die Kommission hat festgestellt, dass die von Deutschland angemeldete Rekapitalisierungsmaßnahme die im Befristeten Rahmen vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt. Dabei handelt es sich um:
Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die Rekapitalisierungsmaßnahme erforderlich, geeignet und angemessen ist, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben, und folglich mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im Befristeten Rahmen festgelegten Voraussetzungen im Einklang steht. So zielt die Maßnahme darauf ab, die vor der pandemiebedingten Ausnahmesituation bestehende finanzielle Lage und Liquidität der FBB wiederherzustellen, wobei die erforderlichen Vorkehrungen zur Begrenzung von Wettbewerbsverfälschungen aufrechterhalten werden sollen.
Daher hat die Kommission die Maßnahmen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
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Quelle: EU Kommission
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