Gemeinsam mit den Verbänden der planenden Berufe hat die Bundesarchitektenkammer (BAK) eine Resolution zum Vertragsverletzungsverfahren Auftragswertberechnung verfasst. Darin fordert Sie die Bundesregierung auf, im Vertragsverletzungsverfahren nicht im vorauseilenden Gehorsam den Argumenten der EU-Kommission zu folgen, sondern eine Klärung durch den Europäischen Gerichtshof herbeizuführen, um die sich ohnehin abzeichnende schwierige wirtschaftliche Lage im Planungs- und Bausektor nicht zusätzlich durch wirkungslose, aber aufwendige bürokratische Verfahren auf europäischer Ebene zu erschweren.
Sie führt in Ihrer Resolution aus:
„Es zeichnet sich ab, dass sich Bundesregierung dem Druck der Europäischen Kommission im laufenden Vertragsverletzungsverfahren zur Abschaffung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV beugen wird. Diese Streichung hätte zu Folge, dass bereits Planungsleistungen aller Fachgebiete für Bauvorhaben mit Baukosten ab ca. 1 Mio. Euro europaweit nach der VgV ausgeschrieben werden müssten. Dies führt zu einer deutlichen Mehrbelastung – auf Vergabe- und auf Auftragnehmerseite – und ist mit einem Mehr an Bürokratie samt Folgekosten verbunden. Solche kleineren Vorhaben richten sich an kleine und vor allem regionale Planungsbüros und entfalten keinerlei Binnenmarktrelevanz.
Die Streichung hätte damit gravierende Folgen für die Struktur der Architekturbüros mit erheblichen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen.
Quelle: Bundesarchitektenkammer
Hier soll mal wieder eine Extrawurst für Planer und Architekten gebraten werden. Mit welchem Recht? Mit keinem. Und welchem Argument? „Erhebliche negative wirtschaftliche Auswirkungen“, die nicht durch Zahlen belegbar sein werden. Ein mehr an Bürokratie steht gleichfalls nicht zu befürchten, da der Aufwand der beiden Vergabe-Systeme (national / EU) in etwa gleich groß ist. Stattdessen wird der Vergabepraxis des Haus- und Hoflieferantentums ein hoffentlich entgegen gewirkt. Die Bundesregierung ist hier also ausnahmsweise einmal auf dem richtigen Kurs.