Die Ausgaben für digitalpolitische Projekte im Einzelplan des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) sollen 2024 deutlich geringer ausfallen als im laufenden Jahr. Im für die digitalpolitischen Projekte relevanten Kapitel 1204 („Digitale Infrastruktur“) stehen laut Regierungsentwurf (20/7800, Einzelplan 12) mit 905,7 Millionen Euro rund 25 Prozent weniger Mittel für den Ausbau der digitalen Infrastruktur, für eine innovationsfördernde Datenpolitik und Maßnahmen zur Unterstützung der intelligenten Mobilität zur Verfügung (2023: 1,21 Milliarden Euro).
Mit 490,7 Millionen Euro (2023: 732,05 Millionen Euro) bleibt die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus auch im Jahr 2024 der Ausgabenschwerpunkt des Etats. Für dieses Jahr sind dafür indes Haushaltsreste aus Vorjahren in Höhe von 358,18 Millionen Euro ausgewiesen. Einnahmen sind in dem Kapitel keine vorgesehen.
Gekürzt werden die Mittel unter anderem bei Geldern für digitale Netze und Technologien: So sinken die Zuweisungen und Zuschüsse für die Entwicklung und Erprobung neuer softwaregestützter Netztechnologien von 88,98 Millionen Euro im Vorjahr auf 79,92 Millionen in 2024. Für die Umsetzung der 5x5G Strategie fehlen im BMDV-Etat nun 54 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr: Dafür stehen nun 40,83 Millionen statt vormals 90,83 Millionen Euro bereit.
Mehr Geld gibt es für die Förderung des automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens: Statt 67,56 Millionen Euro sind es in 2024 90,56 Millionen Euro. Deutlich mehr Geld bekommt Digitalminister Wissing auch für Aktivitäten im Bereich der nationalen und internationalen Datenpolitik, nämlich 5,94 Millionen Euro statt vorher 1,94 Millionen.
In der Titelgruppe 01 „Digitale Innovationen“ sind Ausgaben in Höhe von 108,25 Millionen Euro ausgewiesen (2023: 113,42 Millionen Euro). Kürzungen betreffen hier unter anderem den Bereich „Innovative Anwendungen von künstlicher Intelligenz“: Während 2023 noch 63,5 Millionen Euro zur Verfügung standen, sollen es 2024 nur noch 58,14 Millionen Euro sein. Mehr Geld gibt es in Titelgruppe 02 für das sogenannte Building Information Modeling (10 Millionen Euro statt 8 Millionen), eine Methode für die softwaregestützte vernetzte Planung, den Bau und die Bewirtschaftung von Gebäuden.
Das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ soll laut Planung der Bundesregierung aufgelöst und in den Kernhaushalt überführt werden. Im Haushaltsentwurf rechnet die Bundesregierung mit einer Zuweisung aus dem Sondervermögen an den Bundeshaushalt in Höhe von 4,21 Milliarden Euro. Hinzu kommen rund 518 Millionen Euro Einnahmen aus den Erlösen aus der Vergabe von Frequenzen, die bisher zweckgebunden dem Sondervermögen zugeflossen sind. Beide Posten sind im Einzelplan 60 veranschlagt. Dort ist im Entwurf zudem eine „Vorsorge für die Programmausgaben in den Einzelplänen nach Auflösung des Sondervermögens ‚Digitale Infrastruktur’“ in Höhe von 2,71 Milliarden Euro vorgesehen.
Das Sondervermögen wurde 2018 eingerichtet, um die Einnahmen aus der Vergabe von Mobilfunkfrequenzen transparent und klar abgrenzbar verwenden zu können, heißt es dazu in der Kabinettvorlage des Finanzministeriums. Aus ihm kamen etwa Gelder für den geförderten Breitband- und Mobilfunkausbau oder für die Umsetzung des Digitalpakts Schule durch die Länder. Die „Notwendigkeit einer abgegrenzten Verwendung der Einnahmen“ bestehe aktuell nicht mehr, heißt es darin weiter, da die Programmausgaben die Höhe der Frequenzeinnahmen regelmäßig überstiegen.
Über den Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) berät der Bundestag erstmals am Dienstag, 5. September . Im Einzelplan 12 von Minister Volker Wissing (FDP) sind für 2024 Ausgaben in Höhe von 38,7 Milliarden Euro gegenüber 35,58 Milliarden in 2023 vorgesehen. Als Einnahmen sind 15,8 Milliarden Euro anvisiert (2023: 8,65 Milliarden Euro).
Quelle: Bundestag
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