Der Rat der Europäischen Union hat die Verordnung über CO₂-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge förmlich angenommen und damit die geltenden EU-Vorschriften geändert und verschärft. Aufgrund der aktualisierten Vorschriften sollen die CO₂-Emissionen des Straßenverkehrs weiter reduziert werden und neue Zielvorgaben für 2030, 2035 und 2040 festgelegt werden.
Robustere CO₂-Emissionsnormen werden dazu beitragen, den Anteil emissionsfreier Fahrzeuge an der EU-weiten Flotte schwerer Nutzfahrzeuge zu erhöhen, und gleichzeitig sicherstellen, dass Innovation in dem Sektor und seine Wettbewerbsfähigkeit erhalten und verbessert werden.
Ein erweiterter Anwendungsbereich
Mit den überarbeiteten Vorschriften wird der Anwendungsbereich der geltenden Verordnung ausgeweitet, sodass für nahezu alle neuen schweren Nutzfahrzeuge mit zertifizierten CO₂-Emissionen – darunter auch kleinere Lastkraftwagen, Stadtbusse, Reisebusse und Anhänger – Emissionsreduktionszielvorgaben gelten.
Neue Emissionsreduktionszielvorgaben
Mit den neuen Vorschriften wird die bestehende Zielvorgabe für 2025 beibehalten, nach der die Emissionen für schwere Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 16 t derzeit um 15 % gesenkt werden sollen. Im Einklang mit den Klimazielen der EU für 2030 und darüber hinaus werden in der Verordnung folgende neue Zielvorgaben festgelegt:
- 45 % Emissionsreduktion ab 2030 (angehoben von 30 %)
- 65 % Emissionsreduktion ab 2035
- 90 % Emissionsreduktion ab 2040
Diese Zielvorgaben gelten ab 2035 für mittelschwere Lastkraftwagen, schwere Lastkraftwagen über 7,5 t und Reisebusse sowie für entsprechende Arbeitsfahrzeuge.
Zielvorgabe für die Emissionsfreiheit von Stadtbussen
Mit den neuen Vorschriften wird die Zielvorgabe einer 100 %‑igen Emissionsfreiheit für neue Stadtbusse bis 2035 eingeführt, mit einem Zwischenziel 90 % für diese Fahrzeugkategorie bis 2030. Überlandbusse sind hiervon ausgenommen, da sie für die Zwecke der Messung der Emissionsminderung als Reisebusse gelten.
Weiteres Vorgehen
Die Verordnung wird nun unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Wirksamkeit und die Auswirkungen der geänderten Verordnung werden 2027 von der Kommission überprüft, insbesondere im Hinblick auf die Erfüllung der festgelegten Zielvorgaben.
Unter anderem wird die Kommission auch die Möglichkeit prüfen müssen, eine gemeinsame Methode zu entwickeln, gemäß der die CO₂-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus von neuen schweren Nutzfahrzeugen bewertet und gemeldet werden können.
Weitergehende Informationen finden Sie hier.
Quelle: Rat der Europäischen Union
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