Auf die Frage, „welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Beratungs- und Unterstützungsleistungen extern vergeben werden können“, antwortet die Bundesregierung, dass „für jede externe Vergabe von Leistungen durch das BMI (…) alle hierfür geltenden haushalts- und vergaberechtlichen Vorgaben erfüllt sein (müssen)“. Dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung (20/11989) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/11681). Zusätzlich ist für jede externe Vergabe von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im BMI zu dokumentieren, dass weitere generelle und besondere Erfordernisse geprüft wurden, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Zu den generellen Prüferfordernissen zählen ihren Angaben zufolge unter anderem die Notwendigkeit der Inanspruchnahme externer Leistungen, die fehlende anderweitige Verfügbarkeit internen Personals, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und die Sicherstellung von Entscheidungs-, Steuerungs-, Strategie- und Kontrollhoheit. Zu den besonderen Prüferfordernissen zählen laut Vorlage insbesondere Anforderungen an die Vertragsgestaltung. Darüber hinaus seien Freigabe- und Mitzeichnungsprozesse durch andere Organisationseinheiten vorgesehen.
Quelle: Bundestag
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