Gemeinsam mit dem Haushaltsentwurf 2025 hat das Bundeskabinett auch die „
„18. Vergaberecht vereinfachen und Tariftreue stärken: Das Vergaberecht soll vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert werden. Vergabeverfahren sollen für Auftraggeber und Auftragnehmer mit weniger Bürokratieaufwand verbunden sein, damit sich Unternehmen wieder stärker um öffentliche Aufträge bewerben. Insbesondere für Start-ups müssen geringere Hürden gelten. Auch im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sowie bei der Verwaltungsdigitalisierung und bei großen Infrastrukturprojekten wie Straßen, Brücken, Schienen und Netzen werden Erleichterungen und Vereinfachungen gelten. Nachhaltige Beschaffung soll einfacher und verbindlicher werden. Dazu wird die Bundesregierung ein Gesetzespaket mit Anpassungen in allen relevanten Rechtsgrundlagen in Ober- und Unterschwelle auf den Weg bringen, das Verwaltung und Unternehmen um mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr entlastet. Das schließt eine substanzielle Erhöhung der allgemeinen und weiterer spezifischer Direktauftragsgrenzen (u.a. für innovative Leistungen von Start-ups, beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb oder Online-Marktplätze) ein.
Mit dem Bundestariftreuegesetz wird die Bundesregierung die Tariftreue stärken und die Grundlage dafür schaffen, Tarifverträge zur Bedingung bei Ausschreibungen zu machen.“
Den Text der finden Sie hier.
Quelle: Bundesregierung
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