Nicht zuletzt aufgrund des Kölner U-Bahn-Baus: Sie SPD-Bundestagsfraktion verlangt in einer Kleinen Anfrage (17/1454) von der Regierung Auskunft über Pfusch am Bau im öffentlichen Bereich. Dieser umfasse „nicht nur bauliche Fehlentscheidungen, fehlende Kontrollen, sondern auch Materialklau, Schmiergelder und gefälschte Bauprotokolle“. Einige Fragen beziehen sich dabei direkt auf das Vergaberecht und die Vergabepraxis.
Die Bundesregierung soll angeben, wie hoch der volkswirtschaftliche Gesamtschaden ist, der jährlich aus Pfusch am Bau und zu wenig Kontrollen entsteht. Außerdem will die Fraktion wissen, wie hoch die Gefahr ist, die von diesen Baumängeln ausgeht und welche Konsequenzen die Bundesregierung aus den vergangenen Unfällen, die durch Baumängel verursacht wurden, zieht. Insbesondere im Hinblick auf das Kölner U-Bahn-Unglück, um künftig Verstrickungen und Interessenkonflikte zwischen Baukontrolle, Vergabe und Bauvorgang auszuschließen.
Besonders interessant:
„Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf im Vergaberecht, um den Mangelzuständen in der Baubranche entgegenzuwirken?“ und „welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Qualitätswettbewerb und soziale Standards mit Tariftreue in die Auftragsvergabe stärker einzubeziehen und so dem reinen Preiswettbewerb entgegenzuwirken?“ Eine Antwort auf die Nachfrage „Wie, und bis wann setzt die Bundesregierung dieses um?“ kann dabei Rückschlüsse auf den generellen Fahrplan der Bundesregierung in Sachen erneuter Vergaberechtsreform geben.
Eine Grundhaltung der SPD-Fraktion lässt wohl die Frage durchschimmern, ob die Bundesregierung einen Zusammenhang sehe „zwischen zunehmender Privatisierung öffentlicher Bauvorhaben in so genannten Private Partnerships, der damit erhofften Effizienzsteigerung, und der sinkenden Qualität von Infrastrukturprojekten in Deutschland“.
Nicht zu letzt der Mittelstand: Die Regierung soll angeben, ob sie einen Zusammenhang zwischen vermehrt auftretendem Qualitätsmangel und zunehmender Monopolisierung der Auftragnehmer in Deutschland sehe und welche Möglichkeiten sie sieht, KMU der Baubranche zu stärken und stärker bei Vergabeverfahren zu berücksichtigen, um Wettbewerb und Qualität in Deutschland zu erhalten.
Wir sind auf die schwarz-gelbe Antwort gespannt und werden berichten.
Mehr Informationen über den Autor Marco Junk finden Sie im Autorenverzeichnis.
Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.
Es ist notwendig, dass die Verwaltungen auch bei der VOB Kriterien anlegen, die über den Preis hinausgehen. Der billigste Bieter ist in der Regel nur zu Beginn der Ausführung der billigste. Die dann auftretenden Folgekosten (beispielsweise durch Nachforderungen, weil die Zeit, das Material usw. zu knapp bemessen wurden), überschreiten dann locker den Angebotspreis des teuersten Bieter. Nur das dann zusätzlich noch viel Zeit und Nerven investiert wurden.
Von der verlorenden Reputation für beide Seiten brauch ich gar nicht erst zu reden.