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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 12/12/2024 Nr. 68448

Ausschreibung für Biomasse- und Solaranalgen zum vierten Mal in Folge deutlich überzeichnet

Bundesnetzagentur veröffentlicht aktuelle Zahlen

Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der Ausschreibung für Biomasseanlagen und für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden zum Gebotstermin 1. Oktober 2024 veröffentlicht. Beide Ausschreibungen waren erneut deutlich überzeichnet.

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 234 Megawatt (MW) wurden 712 Gebote mit einer Gebotsmenge von 622 MW eingereicht. Dabei entfielen 17 Gebote mit 31 MW auf Neuanlagen und 695 Gebote im Umfang von 591 MW auf Bestandsanlagen.

Es konnten 283 Gebote einen Zuschlag erlangen. Davon entfielen zehn Zuschläge mit 14 MW auf Neuanlagen und 273 Zuschläge mit 220 MW auf Bestandsanlagen. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 12,92 ct/kWh bis 17,93 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 17,33 ct/kWh; in der Vorrunde hatte dieser Wert noch 17,80 ct/kWh betragen. Über die letzten vier Gebotsrunden sind die mittleren Zuschlagswerte um über 1,5 ct/kWh gefallen.

Regional betrachtet gingen insgesamt mehr als die Hälfte der Zuschläge an Gebote für Standorte in Bayern (67 MW, 92 Zuschläge) und in Niedersachsen (56 MW, 63 Zuschläge). Standorte in Baden-Württemberg (21 MW, 26 Zuschläge), Mecklenburg-Vorpommern (21 MW, 14 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (18 MW, 26 Zuschläge) landeten auf den nachfolgenden Rängen.

Die gesetzliche Regelung zur bevorzugten Bezuschlagung von Anlagen in der Südregion (Standorte südlich der Main-Linie) wurde beginnend mit der aktuellen Ausschreibungsrunde ausgesetzt. Der Anteil der auf Zuschläge in der Südregion entfallenden Zuschlagsmenge lag in dieser Runde mit 37 Prozent deutlich unterhalb der 50 Prozent in der Vorrunde.

Ebenfalls seit dieser Ausschreibungsrunde ist der Aufschlag in Höhe von 0,5 ct/kWh für kleinere Anlagen bis einschließlich 500 Kilowatt installierter Leistung nicht mehr im Zuschlagswert enthalten. Aufgrund einer Änderung der zugrundeliegenden Regelung wird dieser Aufschlag nunmehr durch die Netzbetreiber bei der Bestimmung des anzulegenden Werts und damit erst nach Zuschlagserteilung berücksichtigt. 51 Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Höchste jemals in Solar-Aufdach-Ausschreibung eingereichte Gebotsmenge

Der Wettbewerb lag wie in der Vorrunde auf einem hohen Niveau. Die Ausschreibungsrunde war um das 1,7-fache überzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 258 MW reichten die Bieter 209 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 434 Megawatt ein, die größte bislang bei einer Ausschreibung für Solaranlagen des zweiten Segments eingereichte Gebotsmenge. In der Vorrunde waren es 363 Megawatt gewesen. Die Bundesnetzagentur konnte 119 eingereichten Geboten mit einem Volumen von 259 Megawatt einen Zuschlag erteilen.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 7,45 ct/kWh und 9,69 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt mit 9,04 ct/kWh auf einem ähnlichen Niveau wie in der Vorrunde (8,94 ct/kWh).

Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (58 MW, 21 Zuschläge) und Bayern (48 MW, 21 Zuschläge), gefolgt von deutlich geringerem Volumen für Standorte in Baden-Württemberg (24 MW, 9 Zuschläge) und Hessen (21 MW, 9 Zuschläge). 17 Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Quelle: Bundesnetzagentur

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