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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 18/02/2026 Nr. 73582

Baugewerbe begrüßt Vertragsfreiheit bei EU-Unterauftragsvergaben

Das EU-Parlament hat am 12.02.2026 den Initiativbericht zur Unterauftragsvergabe angenommen. Weder eine Beschränkung der Unterauftragsvergabe noch eine durchgängige Haftung des Generalunternehmers entlang der gesamten Auftragskette sind vorgesehen. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe hatte sich dafür zusammen mit dem Europäischen Bauverband FIEC intensiv auf EU-Ebene eingesetzt.

„Das ist ein wichtiges Signal an die EU-Kommission: Es gibt keinen Bedarf für einschneidende Regulierungen“, erklärt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. „Für die Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes ist das zentral, denn Unterauftragsvergaben sind für mittelständische und kleine Unternehmen wichtig, um Auftragsspitzen abzufedern. Wir setzen darauf, dass die EU-Kommission die Position des Parlaments respektiert und von überbordender Regulierung absieht.“

Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe

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