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Dr. Andreas Harms
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In einigen Bundesländern existiert unterhalb der Schwelle nicht nur ein Bieterrechtsschutz „light“, sondern auch eine über die VOB/A hinaus konkreter geregelte Aufklärungspflicht bei vermutet unauskömmlichen Angeboten neben der Pflicht zur Dokumentation dieser Aufklärung. Dr. Andreas HarmsDr. Andreas Harms, Rechtsanwalt, SWKH Rechtsanwälte Berlin, beschäftigt sich im Rahmen der Beratung öffentlicher Auftraggeber auch mit der Korruptionsprävention.
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Eine auch vergaberechtlich interessante Entscheidung traf durch Beschluss das Verwaltungsgericht Berlin am 09.08.2013 (4 L 456.13). In Berlin existiert das Korruptionsregistergesetz vom 19.06.2006 (KRG), das für die Frage der Eignung, insbesondere Zuverlässigkeit im Sinne von § 6 Abs. 3 VOB/A bzw. VOL/A, und dem bei Fehlen der Eignung drohenden Ausschluss nach § 16 Abs. 1 […]