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Dr. Franziska Klaß-Dingeldey, MLE

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    Der Projektant bleibt an Board!

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.12.2024 – Verg 24/24

    Der unterlegene Bieter muss darlegen, über welche Informationen der Projektant verfügt, die diesen in der Angebotsauswertung begünstigt haben. Das OLG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung die Erteilung des Zuschlags an einen Projektanten für rechtmäßig erachtet, weil der Auftraggeber den erlangten Wissensvorsprung durch das Zurverfügungstellen der relevanten Informationen ausgeglichen und die Angebote neutral bewertet hat. Die Angemessenheit der Bewertungskriterien wurde hingegen aufgrund der Rügepräklusion nicht mehr überprüft.

    5 Minuten

    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 03/02/2025 Nr. 69293