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Zuletzt hatte sich im vergangenen Jahr unter anderem die VK Baden-Württemberg (vgl. Vergabeblog.de vom 18/10/2021, Nr. 48179) zu der aktuellen Thematik der Dokumentation von mündlichen Präsentationen im Vergabeverfahren geäußert. Nun hat die VK Bund abermals ihre bereits in der Vergangenheit skizzierte Linie bekräftigt, dass die Dokumentation von gewerteten Präsentationen gem. § 8 VgV sehr ernst zu nehmen ist.
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In den vergangenen Monaten und Jahren wurden vermehrt Entscheidungen veröffentlicht, die die Bewertung mündlicher Präsentationen im Rahmen eines Vergabeverfahrens zum Gegenstand hatten (zuletzt etwa Vergabeblog.de vom 07/06/2021, Nr. 47121 zu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.03.2021 – Verg 34/20). Nun liegt ein neuer Beschluss der VK Baden-Württemberg vor, der die Dokumentationspflichten des öffentlichen Auftraggebers gem. § 8 VgV sehr genau unter die Lupe nimmt.