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Dr. Susanne Mertens, LL.M., und Henrik Baumann

  • Am 28.03.2014 wurde die neue Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU veröffentlicht (Richtlinie 2014/24/EU). Die Richtlinien treten 20 Tage später in Kraft und sind innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. Eines der mit der Richtlinie verfolgten Ziele ist die Vereinfachung des Verfahrens der Eignungsprüfung zum Nutzen sowohl der öffentlichen Auftraggeber als auch der Bewerber und Bieter. Der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Beibringung einer Vielzahl von Dokumenten, die die Ausschluss- und Eignungskriterien betreffen, wird – nach den Erwägungsgründen des Richtlinientextes – auf Anbieterseite als eines der Haupthindernisse für die Beteiligung an Vergabeverfahren angesehen. Um diesem Hindernis entgegenzuwirken, führt die Richtlinie in Art. 59 die Eignungsnachweisführung mittels standardisierter Eigenerklärung – European Single Procurement Document bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) – ein.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 14/04/2014 Nr. 18843

  • Die EU-Kommission hat Ende 2011 ihren Vorschlag für die im Rahmen der europäischen Vergaberechtsreform geplante Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe veröffentlicht (vgl. KOM (2011) 896 endgültig – 2011/0438 (COD) vom 20.12.2011). Der Vorschlag sieht in Art. 72 (vgl. auch Art. 82 des Vorschlags für die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen im Sektorenbereich und Art. 42 des Vorschlags für die Richtlinie über die Konzessionsvergabe) eine Regelung darüber vor, in welchen Fällen die Änderung eines Auftrags während der Laufzeit des Vertrages als Neuvergabe gilt und die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfordert. Diese vorgesehene Vorschrift wirft schon jetzt einige Fragen auf. So wird befürchtet, die Regelung mache so starre Vorgaben, dass eine Vielzahl von insb. Bauprojekten, bei denen Änderungen des Auftrags während der Durchführung in der Praxis besonders relevant sind, aufgrund der Pflicht zur Neuausschreibung zeit- und kostenintensiv blockiert werden.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 17/04/2013 Nr. 15172

  • In der Vergabepraxis ist sie schon immer ein Thema, das Auftraggeber wie Bieter gleichermaßen kennen und beschäftigt: Die Frage der Gleichwertigkeit von Nebenangeboten. War die Frage bislang eher von technischen bzw. fachlichen Aspekten und Erwägungen geprägt, mischen sich dazu jüngst erhebliche (vergabe)rechtliche Diskussionen. Gibt es für die Gleichwertigkeitsprüfung von Nebenangeboten überhaupt eine Rechtsgrundlage? Erschöpft sich die Frage der Gleichwertigkeit von Nebenangeboten im Anwendungsbereich des GWB-Vergaberechts bereits in der Beurteilung, ob die für Nebenangebote aufgestellten Mindestanforderungen erfüllt sind? Was kann bzw. ist überhaupt der Inhalt einer etwaigen Gleichwertigkeitsprüfung?

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 04/11/2012 Nr. 13989

  • Mit zunehmender Vielfalt und Komplexität öffentlicher Beschaffungen, insbesondere bei IT-Vergaben, steigt das Bedürfnis, von Bietern und Auftragnehmern angebotene Leistungen vorab zu testen oder präsentieren zu lassen. Wie aber sind Teststellungen und Präsentationen zielgerecht und vergaberechtskonform in den Beschaffungsprozess zu integrieren?

    4 Minuten

    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 17/05/2012 Nr. 12812