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Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) für das Land Berlin verabschiedet (siehe Vergabeblog.de vom 03/04/2020, Nr. 43731). Ziel der Neuregelung ist die Modernisierung des landesspezifischen Vergaberechts. Das Gesetz soll terminologisch an das Bundes- und Europarecht angepasst und anwenderfreundlicher gestaltet werden.