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Eine Gesamtvergabe kommt nur dann in Betracht, wenn sich der Auftraggeber im Einzelnen mit dem grundsätzlichen Gebot der Fachlosvergabe einerseits und den im konkreten Fall dagegensprechenden Gründen auseinandersetzt und sodann eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange trifft, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und wirtschaftlichen Gründe überwiegen müssen. Objektiv zwingender Gründe für die zusammenfassende Vergabe Den gesamten Beitrag lesen »
Sieht der Zuwendungsgeber in der Förderrichtlinie klare Begrenzungen hinsichtlich des vorzeitigen Maßnahmenbeginns bspw. wie vorliegend eine Begrenzung der Beauftragung eines Ingenieurbüros auf die HOAI-Leistungsphase 6 vor, sind diese Vorgaben vom Zuwendungsempfänger einzuhalten. Anderenfalls liegt ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor. Entscheidend ist, sofern eine entgegenstehende Verwaltungspraxis nicht ersichtlich ist, der (eindeutige) Wortlaut der Förderrichtlinie. Den gesamten Beitrag lesen »
Auch wenn eine Handwerkskammer eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, stellt sie nicht zwangsläufig einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB da, da sie regelmäßig keiner qualifizierten staatlichen Einflussnahmemöglichkeit unterliegt. Eine bloße Rechtsaufsicht vermittelt gerade keine hinreichende Möglichkeit der Einflussnahme. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der überwiegenden Subventionierung beim projektbezogenen Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB ist der Zeitpunkt der Ausschreibung, mithin regelmäßig der Bekanntmachung. Auf spätere Auszahlungen kommt es nicht an. Entscheidend ist mithin eine Beurteilung der Projektfinanzierung ex-ante. Den gesamten Beitrag lesen »
Der öffentliche Auftraggeber kann sich in die Anforderung des Formblatts 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) nach Angebotsabgabe vorbehalten. Die Aufgliederung der Einheitspreise betrifft auch solche Leistungen, für deren Ausführung Nachunternehmer vorgesehen sind. Dies ist nicht unverhältnismäßig. Wird das Formblatt 223 nur teilweise ausgefüllt, fehlen die geforderten Angaben bzw. Erklärungen. Eine Nachforderung der unterbliebenen Angaben kommt in diesem Fall nicht in Betracht. Denn die Möglichkeit der Nachforderung besteht nur in Bezug auf Unterlagen, die bereits mit dem Angebot einzureichen sind. Den gesamten Beitrag lesen »
Ergeht ein Zuwendungsbescheid unter der Auflage der Einhaltung des Vergaberechts und hat der Zuwendungsempfänger in einem Vergabeverfahren einen Bieter ungeachtet der Nichtvorlage von im Hinblick auf Nachunternehmer nachgeforderten Erklärungen nicht aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen, liegt ein Vergaberechtsverstoß vor. Dieser zwingt im Regelfall zum Widerruf der Zuwendung, sofern nicht Den gesamten Beitrag lesen »
Ein Bewilligungsbescheid wird nicht dadurch rechtswidrig, dass sich die Verwaltungspraxis später ändert. Die Rechtmäßigkeit eines Bewilligungsbescheides über eine Fördermaßnahme ist an der zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung maßgeblichen Verwaltungspraxis zu messen. Eine spätere Änderung dieser Verwaltungspraxis lässt die Rechtmäßigkeit des Bewilligungsbescheides grundsätzlich unberührt. Das Verbot vorzeitigen Maßnahmebeginns ist nicht Gegenstand der Bestimmungen der §§ 23, 44 LHO-NW, sondern eine im Haushaltsrecht übliche Richtlinienbestimmung, mit der vorgenannten Bestimmungen für die Ermessenspraxis konkretisiert und handhabbar gemacht werden sollen. Den gesamten Beitrag lesen »
Der öffentliche Auftraggeber kann einen Bieter von der weiteren Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn dieser eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies u.a. zu einer vorzeitigen Beendigung geführt hat. Eine wesentliche Anforderung eines früheren öffentlichen Auftrags wird dabei nicht nur bei Verletzung einer Hauptleistungspflicht (z.B. bei Nichtleistung trotz Möglichkeit zur Leistung oder Leistungsverzug) verletzt, sondern auch bei Verstößen gegen bedeutende vertraglich vereinbarte Nebenpflichten. Die Pflicht zur wöchentlichen Teilnahme an Baustellenbesprechungen stellt insbesondere bei Großbaustellen mit mehreren Gewerken gleichzeitig eine solche Nebenpflicht dar. Den gesamten Beitrag lesen »
Das EU-Recht ermächtigt den Zuwendungsgeber grundsätzlich nicht (direkt) zur Aufhebung von Zuwendungsbescheiden bzw. zum Widerruf von zugewandten Mitteln. Dies ist Sache des nationalen Rechts, freilich unter Berücksichtigung der durch das EU-Recht gesetzten Grenzen. Die Pflicht des Zuwendungsgebers vergaberechtliche Bestimmungen bei der Weitergabe von Mitteln an Dritte hier zwecks Erbringung von Bauleistungen einzuhalten, besteht nur, wenn diese Verpflichtung Eingang in den Bescheid als Auflage gefunden hat. Dies ist nur dann der Fall, wenn Den gesamten Beitrag lesen »
Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich dazu berechtigt, die Vergabeunterlagen nachträglich zu ändern. Diese bedeutet auch, dass der Auftraggeber während des laufenden Vergabeverfahrens die Möglichkeit der Nachforderung auf bestimmte Unterlagen beschränken, mithin die Nachforderung für bestimmte Unterlagen ausschließen kann. Es ist dem öffentlichen Auftraggeber a maiore ad minus darüber hinaus nicht nur erlaubt, gar keinen Gebrauch von der Nachforderungsmöglichkeit zu machen, sondern auch, die Nachforderung auf bestimmte Unterlagen zu beschränken. Den gesamten Beitrag lesen »
Nachdem es bei der Vergabe von Lieferleistungen kein allgemeines Verbot für öffentliche Auftraggeber mehr gibt, den Bietern ungewöhnliche Wagnisse aufzubürden, ist eine Preisanpassungsklausel nur dann anzuordnen, wenn den Bietern eine vernünftige kaufmännische Kalkulation unzumutbar ist. Die Hürden für die Unzumutbarkeitsgrenze liegen hoch. Dass der öffentliche Auftraggeber bei Preisgleichstand von Angeboten über den Zuschlag durch Los entscheiden will (sog. Stichentscheid), ist nicht vergaberechtswidrig. Den gesamten Beitrag lesen »
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Der Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist abzulehnen, soweit durch die Übermittlung der Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde. Bei einem Angebot aus einem Vergabeverfahren nebst Anlagen und den diesem zugrunde liegenden technischen Spezifikationen und Preisen, handelt es sich regelmäßig um solche Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse. Das Geheimhaltungsinteresse des Unternehmens in Bezug auf sämtliche Angebotsunterlagen wird abstrakt-generell bereits durch die Vorgaben des Vergaberechts begründet, die als Wertungsnormen zu beachten sind. Dass es sich bei der VOB/A um Verwaltungsvorschriften handelt, ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Den gesamten Beitrag lesen »
Die Bewilligung einer finanziellen Zuwendung mit umweltpolitischer Zielsetzung darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Antragsteller eine Erklärung zu ihrer Religion oder Weltanschauung abgeben. Bei der in Rede stehenden Beantragung einer Förderung des Erwerbs von Pedelecs durch Gewerbetreibende darf daher keine Schutzerklärung in Bezug auf die Lehren von Scientology/ L. Ron Hubbard verlangt werden. Eine Koppelung der Bewilligung von Fördermitteln der Elektromobilität an die Abgabe einer solchen Schutzerklärung verstößt gegen die (negative) Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG sowie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 GG und fällt nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG). Den gesamten Beitrag lesen »
Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die Bieter ihre mit dem Angebot verbindlich eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen auch einhalten werden. Vielmehr darf er sich auch ohne Überprüfung grundsätzlich auf die Leistungsversprechen der Bieter verlassen. Eine Überprüfungspflicht des Auftraggebers ergibt sich allerdings dann, wenn konkrete Tatsachen das Leistungsversprechen eines Bieters als nicht plausibel erscheinen lassen. Den gesamten Beitrag lesen »
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Ein Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns besteht nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber ein mit einer Aufhebung des ersten Vergabeverfahrens und einer fehlerfreien Neuvergabe wirtschaftlich und wertungsmäßig entsprechendes Ergebnis herbeiführt, indem er mit demjenigen, der den Zuschlag zu Unrecht erhalten hat, einen Aufhebungsvertrag schließt und sodann in Bezug auf den gleichen Auftrag ein neues Vergabeverfahren durchführt (amtlicher Leitsatz). Den gesamten Beitrag lesen »
Eine Aufklärung ist nicht zufriedenstellend, wenn sie trotz Anstrengung des Auftraggebers keine gesicherte Tatsachengrundlage für die Feststellung bietet, das Angebot sei entweder angemessen oder der Bieter sei im Falle eines Unterkostenangebots wettbewerbskonform in der Lage, den Vertrag ordnungsgemäß durchzuführen. Die Aufklärung betrifft neben rechnerischen Unklarheiten auch alle preisrelevanten inhaltlichen Aspekte des Angebots. Eine ordnungsgemäße Aufklärung Den gesamten Beitrag lesen »
Der Auftraggeber kann bei der Schätzung des Auftragswerts auf den bestehenden Bestandsauftrag zurückgreifen. Dabei sind allerdings alle maßgeblichen Umstände und etwaige erkennbare Veränderungen (z.B. ein verändertes Preisniveau) zu berücksichtigen. Ist die Auftragswertschätzung sachgerecht durchgeführt worden, ist es unerheblich, dass die (später) eingegangenen Angebote den geschätzten Wert und damit den maßgeblichen Schwellenwert übersteigen. Führt der Auftraggeber ein nationales Vergabeverfahren durch und ist der Bieter der Meinung, dass dieses vergaberechtswidrig ist, erscheint es als nicht angemessen, die Freistellung von der Rügeobliegenheit nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB anzuwenden. Der Bieter ist mithin gehalten, die unzulässige Verfahrensart rechtzeitig gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 S. 1 GWB zu rügen. Den gesamten Beitrag lesen »
Für die Bewertung von Zuschlagskriterien maßgebliche Aspekte sind häufig Unterkriterien und als solche mit einer Gewichtung zu versehen. Anderenfalls ist die Wertung der Angebote nicht transparent. Die Zulässigkeit auf das Personal bezogener qualitativer Zuschlagskriterien beschränkt sich nicht auf Aufträge, bei denen Dienstleistungen spezifisch intellektuellen Charakters erbracht werden sollen. Bei einem Leistungszeitraum von vier Jahren stellt es keine unverhältnismäßige Belastung der Bieter dar, wenn sie im Rahmen ihrer Kalkulation etwaige Preissteigerungen prognostizieren und das verbleibende Preis- bzw. Kalkulationsrisiko tragen müssen. Den gesamten Beitrag lesen »
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Lässt sich die Bedeutung einer widersprüchlichen Erklärung nicht im Wege der Auslegung zweifelsfrei ermitteln, dürfen Angebote trotzdem nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden. Grundsätzlich muss der Auftraggeber den Bieter zu einer Aufklärung über den Inhalt des Angebots auffordern und ihm Gelegenheit geben, den Tatbestand der Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen. Eine Klarstellung offensichtlicher Unrichtigkeiten durch den Bieter führt nicht zu einer Änderung der Vergabeunterlagen und verstößt auch nicht gegen das Nachverhandlungsverbot. Den gesamten Beitrag lesen »
Ein Bürgermeister, der Vergaben der Gemeinde abspricht und die entsprechenden Vergaberichtlinien nicht einhält, begeht ein innerdienstliches Dienstvergehen. Sofern der Gemeinde dadurch ein substanzieller Schaden entsteht, eine strafrechtliche Verurteilung des Bürgermeisters in Rede steht und das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine gesetzestreue Gemeindearbeit beschädigt ist, kann dies zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen (vorliegend angenommen bei einem Schaden von über EUR 50.000 und einer Verurteilung wegen Untreue zu 11 Monaten auf Bewährung). Den gesamten Beitrag lesen »
Die Bereitstellung von Infrastruktur oder Ausrüstung durch den öffentlichen Auftraggeber bei der späteren Auftragsausführung, muss allen potenziellen Bietern gleichermaßen zu Gute kommen. Eine solche Bereitstellung überschreitet die Grenze zur Vergaberechtswidrigkeit, wenn durch sie kalkulationserhebliche Vorteile für bestimmte potenzielle Bieter geschaffen werden, die einer Bevorzugung im Vergabeverfahren gleichkommen. Den gesamten Beitrag lesen »