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Die Märkische Allgemeine Zeitung berichtet, dass im Ressort des brandenburgischen Wirtschaftsministerium rund 40 Prozent der bestehenden Verwaltungsvorschriften gelöscht oder getilgt werden sollen. Dies habe der Landeswirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) vergangene Woche im Sonderausschuss Bürokratieabbau angekündigt. Auch die Vergabe öffentlicher Aufträge soll erleichtert werden: Die Wertgrenze für die direkte Vergabe öffentlicher Aufträge bei Bau- und Dienstleistungen soll auf 100.000 Euro angehoben werden.
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Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt den Kabinettsbeschluss zum Vergabebeschleunigungsgesetz. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass der Grundsatz der losweisen Vergabe – ein zentrales Element mittelstandsfreundlicher Vergabepraxis – im neuen Gesetz als solcher beibehalten wird. Damit wird ein klares Signal für die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich des Planens und Bauens gesetzt, so die Kammer.
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Wegen des Verdachts der Falschaussage im sog. „Pkw-Maut-Untersuchungsausschuss“ hat die Staatsanwaltschaft Berlin gegen den ehemaligen Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer und den früheren Staatssekretär Dr. Gerhard Schulz Anklage zum Landgericht Berlin I erhoben. Laut Medienberichten, u.a. der FR, weist Andreas Scheuer den Vorwurf der Berliner Staatsanwaltschaft wegen uneidlicher Falschaussage in einem Untersuchungsausschuss zur gescheiterten Pkw-Maut zurück.
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Deutschlands Verteidigungsausgaben sollen im kommenden Jahr auf 108,2 Milliarden Euro und damit auf einen erneuten Höchststand seit Ende des Kalten Krieges steigen. Nach dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 (21/600) sind im regulären Wehretat (Einzelplan 14) Ausgaben von 82,69 Milliarden Euro eingeplant, weitere Ausgaben von 25,51 Milliarden Euro sollen aus dem Sondervermögen Bundeswehr finanziert werden.
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Die Bundesregierung hat am 8. August den Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge („Vergabebeschleunigungsgesetz“) beschlossen. Mit dieser Reform des Vergaberechts, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitet wurde, werden umfangreiche Maßnahmen zur Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung im Vergaberecht umgesetzt.
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Unter dem Titel: „Riesen-Panne bei Münchens Leihrädern“ berichtet die SZ – Süddeutsche Zeitung, dass sich die Einführung eines neuen Mietradsystems in München und dem Umland deutlich verzögern wird. Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts habe entschieden, dass der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) die Ausschreibung für einen Nachfolger des MVG-Mietrads überarbeiten und neu auflegen muss. Ein nahtloser Übergang vom MVG-Mietrad zu einem neuen Anbieter am 1. Oktober wird sich danach nicht realisieren lassen.
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Das neu eingerichtete Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) kann im Jahr 2026 mit etwas weniger Mitteln für seine digitalpolitischen Vorhaben rechnen als im laufenden Jahr. Ein Einzelplan für das Haus von Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) liegt im Etatentwurf für den Haushalt 2026 (21/600) allerdings noch nicht vor.
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Die Europäische Kommission hat die erste Überprüfung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation, FSR) eingeleitet. Als ersten Schritt dieser Überprüfung bittet die Kommission interessierte Parteien um Rückmeldungen, die Frist dafür endet am 18. November 2025.
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Der Einzelplan 12 im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 (21/600) sieht Ausgaben in Höhe von 28,22 Milliarden Euro vor – gut 10 Milliarden Euro weniger als für 2025. Im Etatplan für das Bundesministerium für Verkehr wird von Investitionen in Höhe von 13,73 Milliarden Euro ausgegangen (2025: 23,72 Milliarden Euro). Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) kann gleichwohl mit zusätzlichen 21,25 Milliarden Euro (2025: 11,72 Milliarden Euro) für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ rechnen.
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Die Zentrale sucht für den Geschäftsbereich Einkauf am Arbeitsort Bonn zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen: Expertin / Experten für die Vergabe von Bau- und Baunebenleistungen sowie Grundsatzaufgaben in der Zentralen Vergabestelle (w/m/d) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilienportfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln. Im Stab Einkauf beschaffen wir alle Produkte und Dienstleistungen, die die BImA benötigt, von der Wildkühlkammer über Dienst‑Kfz bis hin zu Sicherheitsdienstleistungen und Energie. Dabei setzen wir auf Innovation und Nachhaltigkeit. Wir verfolgen die Marktentwicklungen aktiv und beraten die Fachbereiche im gesamten Ausschreibungsprozess. Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA! Sie haben ein Auge fürs Detail und Expertise im Vergaberecht? Dann werden Sie Teil unseres im Aufbau befindlichen jungen Teams und gestalten den gesamten Vergabeprozess aktiv mit – damit Bau- und Baunebenleistungen professionell und rechtssicher beschafft werden. Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie im DVNW Stellenmarkt.










