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Die so genannte E-Rechnung soll den Arbeitsaufwand reduzieren und die Kosten für die Rechnungslegung senken. Zudem werden elektronische Rechnungen in der Regel schneller bezahlt, da diese ohne Medienbruch sofort im „elektronischen Workflow“ weiter ver- und bearbeitet werden können. Viele Unternehmen nutzen das elektronische Verfahren bereits erfolgreich. Alle Übrigen haben noch bis November 2020 Zeit, auf E-Rechnung umzustellen: Ab dann müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden.
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Eine kleinere bayerische Gemeinde hatte ein neues Feuerwehrfahrzeug beschafft, ohne die Ausschreibung in Einzellose (wie z.B. Fahrgestell, Aufbau oder Beladung) aufzuteilen. Hierfür hatte die Gemeinde Fördermittel beantragt und auch erhalten. Die für die Gewährung zuständige Stelle sah in der Gesamtvergabe aber einen Verstoß gegen das Losbildungsgebot, was einen „schweren Vergaberechtsverstoß“ darstelle
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Am 26. April 2018 geht der IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), das Jahresevent zur Beschaffung von IT-Leistungen, in die dritte Auflage. Unter dem diesjährigen Leitthema „IT und Nachhaltigkeit“ erwarten Sie im Tagungszentrum der Katholischen Akademie des Hotels Aquino spannende Themen, herausragende Gäste, Vortragende und Aussteller aus Politik, Justiz, Wissenschaft, Verwaltung und Privatwirtschaft.
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Mit Beschluss vom 13.12.2017 (Az. 27 U 25/17) hat das OLG Düsseldorf zum Primärrechtsschutz bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte Stellung genommen. Danach gebe es auch im Unterschwellenbereich gewichtige Gründe, die Einhaltung einer Informations- und Wartepflicht durch den öffentlichen Auftraggeber zu verlangen.
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Die Zahl der Bundesländer, welche die Unterschwellenvergabeordnung in Kraft setzen, steigt weiter. Nach Hamburg, Bremen und Bayern wird die “UVgO” künftig auch in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg in das Landesvergaberecht übernommen und die dort bislang noch geltende VOL/A ablösen.
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Die Überprüfung der „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)“, die im Zuge der Reform und des Inkrafttretens des neuen Bauvertragsrechtes zum 01. Januar 2018 aus Sicht des zuständigen Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) notwendig geworden ist, wurde durch den beauftragen Hauptausschuss Allgemeines (HAA) mit dem vorläufigen Ergebnis abgeschlossen, die VOB/B zunächst unverändert zu lassen, wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mitteilte.