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Heute, am 21.03.2012, wurde die “Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge” im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten die neuen EU-Schwellenwerte morgen in Kraft.
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Im Jahr 2010 sind in Schienenprojekte nach dem geltenden Bedarfsplan 1,73 Mrd. Euro investiert worden; davon wurden 1,1 Mrd. Euro aus Bundesmitteln inklusive der Einnahmen aus der Lkw-Maut finanziert. Das geht aus dem Verkehrsinvestitionsbericht 2011 hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (17/8700) vorgelegt hat. Darüber hinaus seien Bundesmittel in Höhe von rund 537 Mio. Euro für die Konjunkturpakete I (370 Mio. Euro) und II (167 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt worden.
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Hinweis: Sie können das Grundsatzurteil des EuGH v. 15.03.12 – C-574/10, „Gemeinde Niedernhausen“, wonach für die Ermittlung des Auftragswertes im Hinblick auf das Überschreiten des EU-Schwellenwerts die einzelnen Architektenhonorare zu addieren sind (s. den Beitrag von Herrn RA Holger Schröder) im Volltext kostenfrei im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) abrufen. Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
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Die im Bundestag vertretenen Parteien haben im Jahr 2010 insgesamt gut 127,1 Mio Euro an staatlichen Mitteln erhalten. Das geht aus den als Unterrichtung durch den Bundestagspräsidenten (17/8550) vorgelegten Rechenschaftsberichten von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und CSU für 2010 hervor. Danach erhielt die CDU im Jahr 2010 knapp 42,9 Mio Euro, die SPD fast 39 Mio Euro. Die Grünen kamen auf mehr als 11,4 Mio Euro an staatlichen Mitteln, die FDP auf rund 13,4 Mio Euro, Die Linke auf gut 10,8 Mio Euro und die CSU auf mehr als 9,6 Mio Euro. Den Berichten zufolge erwirtschafteten alle sechs Parteien im Jahr 2010 einen Überschuss.
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Ein wesentliches Anliegen der letzten Reform der VOL/A und VOB/A war die Schaffung von mehr Transparenz im Unterschwellenbereich, u.a. durch eine Pflicht zur Ex-Post Veröffentlichung vergebener Aufträge nach Freihändigen Vergaben bzw. Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (§ 19 Abs. 2 VOL/A bzw. § 20 Abs. 3 VOB/A). Genau dies stellte jedoch ein Runderlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 26.10.2010 zur Anwendung frei. Dies hatte insbesondere die Landtagsfraktion von BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN heftig kritisiert. Nun hat die Landesregierung eingelenkt.
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Wie wir berichteten schreibt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) unter dem Titel “Maut 2015” Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit der zukünftigen Ausschreibung des LWK-Mautsystems aus, da der Vertrag mit der aktuellen Betreibergesellschaft Toll Collect Ende August 2015 ausläuft. Unabhängig davon wurde nun der Zuschlag (TED Doc-Nr. 2012/S 44-071461) für eine juristische Unterstützung im Rahmen der laufenden LKW-Maut erteilt. Diesen erhielt die internationale tätige Rechtsanwaltskanzlei OLSWANG Germany LLP. (Beitrag aktualisiert am 07.03.2012, 17.00 Uhr).
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Erst der Widerstand gegen die Ausweitung des Euro-Rettungsschirmes, jetzt der EU-Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe: Deutschland probt in angenehm ungewohnter Manier den Aufstand: Der Bundesrat hat in seiner seiner 893. Sitzung am 2. März 2012 gemäß Artikel 12 b EUV beschlossen, eine Subsidiaritätsrüge gegen den Vorschlag der EU-Kommission zu erheben, mit dem diese einen Rechtsrahmen für Konzessionsvergaben setzen will.
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Nach den GRÜNEN lehnt auch die SPD-Bundestagsfraktion den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Konzessionsvergabe ab. An der kommunalen Selbstverwaltung bei Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Rettungsdiensten und weiteren Bereichen sollen keine Änderungen vorgenommen werden, so die Fraktion.
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Die Bundesregierung soll ein klares Signal zur kommunalen Daseinsvorsorge setzen und daher im Europäischen Rat auf eine Ablehnung des Richtlinienvorschlags der EU-Kommission zur Konzessionsvergabe hinwirken. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/8768), der am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht.
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Am 20. Dezember letzten Jahres hatte die EU-Kommission ihre Vorschläge zur Modernisierung der europäischen Vergaberichtlinien vorgestellt. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat dazu nun kritisch Stellung genommen. Am Freitag berät übrigens der Bundesrat über den Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe – brisant: Der Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, eine Subsidiaritätsrüge zu erheben. Sie sind der Auffassung, dass die EU gar nicht zuständig ist, da der Vorschlag mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht im Einklang stehe.