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Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) haben erwartungsgemäß heute, Mittwoch, den 15.01.2014, in Straßburg den neuen EU-Vergaberichtlinien mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit ist das europäische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Im Juni 2013 wurden die neuen Regeln bereits mit dem Rat der Europäischen Union, der zusammen mit dem EP die Rechtsetzung der Europäischen Union ausübt, vereinbart. Die 2011 von der EU-Kommission angestoßene Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien ist Teil eines Gesamtpakets, mit dem die öffentliche Auftragsvergabe in der Europäischen Union tiefgreifend modernisiert werden soll. Die neuen Richtlinien werden 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Veranstaltungshinweis: Auf der nächsten Sitzung der Regionalgruppe Berlin des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 21. Januar wird Herr Dr. Thomas Solbach, Leiter des Referats Öffentliche Aufträge im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, zu den neuen Richtlinien und deren möglicher Umsetzung in Deutschland berichten. Kostenlose Anmeldung im Mitgliederbereich des DVNW oben.
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Rechtzeitig zum Inkrafttreten des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) am 01.01.2014 hat das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eine Servicestelle eingerichtet, die über das Gesetz und über Tariftreue- und Entgeltregelungen informiert.
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Der “Gemeinsame Runderlass Öffentliches Auftragswesen” des Landes Hessen vom 1. 11. 2007 ist vor Ablauf seiner Gültigkeit zum 31.12.2013 um ein weiteres Jahr bis einschließlich 31.12.2014 verlängert worden.
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Die Antikorruptionsorganisation Transparency International (TI) hat Ende 2013 ihren jährlichen “Korruptionswahrnehmungsindex” veröffentlicht. Er umfasst 177 Länder und Territorien. Deutschland rangiert auf Platz 12. Übrigens: Auf der nächsten Sitzung der Regionalgruppe Köln-Bonn-Koblenz des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) wird Dr. Christian Lantermann, Mitglied des Vorstands von Transparency International Deutschland e.V., zum Thema referieren.
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Die EU-Kommission hat in den letzten 10 Jahren jedes selbstgesteckte Ziel zur flächendeckenden Einführung der eVergabe wieder eingerissen und um ein paar Jahre aufgeschoben. In den neuen EU-Vergaberichtlinien steht es nun schwarz auf weiß: eVergabe wird von der Kür zur Pflicht. Aber wie?
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Die Bundesregierung äußerst sich in ihrer Antwort (18/170) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/93) zum Vertriebsmodell der Debeka-Versicherung mit Hilfe von Beamten. Die Debeka sieht sich als Selbsthilfeeinrichtung des öffentlichen Dienstes auf dem Gebiet der Krankenversicherung, weshalb eine Mitgliederwerbung durch Beamte ihrer Ansicht nach unbedenklich sei.
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Im Jahr 2012 betrugen die Mauteinnahmen insgesamt 4,61 Milliarden Euro. Dies geht aus dem Bericht über die Tätigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) im Jahr 2012 hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (18/207) vorgelegt hat.
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Österreich hat sein Recht zur öffentlichen Auftragsvergabe reformiert. Die Novellierung bewirkt eine grundsätzliche Vereinheitlichung des Verfahrensrechts sowie eine Neustrukturierung der Gerichtsbarkeit. Die gesetzlichen Änderungen treten zum 1. Januar 2014 in Kraft.
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Bürger und Unternehmen können EU-Förderungen aus dem Strukturfonds künftig komplett über digitale Kanäle beantragen. Dafür sorgt E-Cohesion. Die digitale Agenda der EU verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, den gesamten Datenaustausch mit den Fördermittelempfängern künftig auch elektronisch anzubieten. Bis 2016 soll E-Cohesion umgesetzt werden. Knackpunkt war bislang das Beharren des nationalen Gesetzgebers auf der Schriftform. In Deutschland wurde diese Barriere im Bundesrecht durch das neue E-Government-Gesetz beseitigt.










