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Die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) liegt aktuell in der Version V, Version 2.0, vor. Sie unterstützt öffentliche Einkäufer bei der IT-Beschaffung. Angebote Bereich können mit ihrer Hilfe objektiv, transparent und nachvollziehbar beurteilt werden. An dieser Stelle möchten wir noch einmal an das – nicht mehr ganz aktuelle – „Sonderheft zu Schritt 6): Bewertungsmethoden“ erinnern: Aufgrund vielfacher Anfragen nach einer Bewertungsmethode, die eine Gewichtung von Leistung und Preis ermöglicht, hatte die UfAB-Arbeitsgruppe eine neue Bewertungsmethode entwickelt, die die bisherigen drei Bewertungsmethoden ergänzt.
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Die „zukünftige Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/9493). Die Kompetenzstelle wird beim Beschaffungsamt des BMI in Bonn angesiedelt sein. „Ausdrücklich begrüßen wir den Aufbau einer solchen Kompetenzstelle“, so die Abgeordneten. Von Interesse sind aktuell der Entwicklungsstand der Kompetenzstelle, deren Struktur, ihre inhaltliche Ausrichtung und Abgrenzung zum Beschaffungsamt sowie die vorgesehenen Kooperationen mit bestehenden Initiativen anderer Bundesministerien bzw. der Zivilgesellschaft.
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Die EU-Kommission hat am 26. April deutsche Sektorenauftraggeber im Bereich der konventionellen Energien teilweise von der Anwendung des Vergaberechts freigestellt. Erfasst sind insbesondere öffentliche Aufträge zum Anlagenbau und -Kauf sowie zum -Betrieb oder -Wartung.
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Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, das für den Betrieb der europäischen Ausschreibungsdatenbank TED (= Tenders Electronic Daily) verantwortlich ist, schrieb im November letzten Jahres den Betrieb der Produktionsdatenbank des System neu aus. Nun erfolgte der Zuschlag (Doc-No. 2012/S 81-131976) des in insgesamt sechs Losen im offenen Verfahren ausgeschriebenen Auftrags.
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Die Bundesregierung erstellt ihre Gesetzentwürfe nach eigenen Angaben „grundsätzlich selbst“. Dies schließe im Einzelfall nicht aus, dass sie sich „in ausgewählten Fällen, insbesondere in fachlich komplexen Bereichen, die das Wissen einer Vielzahl von Beteiligten sowie eine zeitnahe Erledigung erfordern und deswegen ihre Kapazitätsgrenzen übersteigen, des Sachverstandes externer Dritter bedient“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9266) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9026).
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Die derzeit absehbaren Gesamtkosten für die Verlagerung der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach Berlin werden nach Angaben des Vertrauensgremiums des Bundestags-Haushaltsausschusses bei mindestens 1,3 Milliarden Euro liegen. Der Bundesrechnungshof erwarte Gesamtkosten von 1,55 Milliarden Euro, heißt es in dem als Unterrichtung (17/8800) vorgelegten Bericht über die Tätigkeit des Vertrauensgremiums im Zeitraum September 2009 bis Dezember 2011. Zur Erinnerung: Im Jahr 2005 waren dafür einmal rund 720 Mio Euro veranschlagt.
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Anlässlich Verkehrsministerkonferenz, die in der vergangenen Woche tagte, weist der deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) auf den “dramatischen Zustand” der kommunalen Straßen hin. Diese hätten sich z.T. “zu Schlaglochpisten” entwickelt. In einem Statement gegenüber der Passauer Neuen Presse forderte Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg den Bund auf, sich nicht aus der Verantwortung zu ziehen und die Zuschüsse zur Verkehrsfinanzierung deutlich zu erhöhen.
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Am 10. Mai dreht sich in Köln einen Tag lang alles um die umweltfreundliche Beschaffung. Dass ein sparsamer und schonender Einsatz natürlicher Ressourcen gerade für den öffentlichen Einkauf mittlerweile zum „Muss-Kriterium“ geworden ist, hat sich herumgesprochen. Wie aber diese Herausforderung in der täglichen Beschaffungspraxis bewältigt werden kann, ist der rote Faden der “Tagung zur umweltfreundlichen Beschaffung” der c//m//t GmbH in Kooperation mit der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm: von den rechtlichen Rahmenbedingungen über die Möglichkeiten der konkreten Verwendung von Umweltkriterien als Eignungs- und/oder Zuschlagskriterien bis zur Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots trotz oder gerade wegen der Berücksichtigung von Umweltkriterien. Seien Sie dabei:
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Der Markt wird´s schon richten – die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Verbesserung der Geschäftschancen von EU-Unternehmen bei öffentlichen Vergabeverfahren auf internationalen Märkten vorgelegt. Man will die Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte weltweit und einen fairen Zugang europäischer Unternehmen zu diesen Märkten. Die Kommission versteht dies allerdings nicht als Einbahnstraße: Auch umgekehrt will man sicherstellen, dass alle Unternehmen aus Drittländern zu gleichen Bedingungen am öffentlichen Beschaffungsmarkt der EU teilnehmen können.
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Die Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung ergibt sich aus dem europarechtlichen Diskriminierungsverbot gemäß dem Rahmenwerk der Direktive 93/36/EWG des Rates vom 14.06.1993, entsprechend in § 7 VOL/A, und soll gewährleisten, dass nicht schon durch diskriminierende Formulierungen in der Ausschreibung bestimmte Hersteller oder Lieferanten aus dem Kreis der potentiellen Bieter ausgeschlossen werden. Soweit die Theorie. In keinem Bereich ist deren praktische Umsetzung aber so schwierig wie bei der Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologien (ITK). Daher wurde bereits 2008 unter Federführung des Beschaffungsamtes des BMI und des Branchenverbands BITKOM mit dem Infoportal “itk-beschaffung.de” erstmals eine konkrete Hilfestellung für Beschaffer in Form von gemeinsam erarbeiteten Leitfäden gegeben. Nun wurde dieses Angebot ausgebaut.