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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 10/11/2007 Nr. 44

E-Vergabe des Bundes angreifbar?

@ Der Berliner Fachanwalt Michael Schinagl geht nach einem Bericht des Newsmagazins heise online davon aus, dass sämtliche elektronischen Ausschreibungen des Bundes zur Zeit angreifbar sind. Die E-Vergabe Plattform des Bundes erlaubt es gegenwärtig nur Bietern mit Windows-Betriebssystem, an den elektronischen Ausschreibungen des Bundes teilzunehmen, Macintosh oder Linux-Systeme werden nicht unterstützt. Damit würden potentielle Bieter, die diese Software einsetzen, diskriminiert.


Wie heise berichtet, habe sich Schinagl für einen Mandanten beim Beschaffungsamt des BMI, dass für die E-Vergabe Plattform verantwortlich ist, über die technischen Voraussetzungen der Nutzung erkundigt. Danach würden nur die Betriebssysteme Microsoft Windows XP und Windows 2000 unterstützt. Zudem seien die nicht mehr aktuelle Java-Versionen 1.4.2_08 bis 1.5.0_06 erforderlich sowie die elektronische Signatursoftware jSign 3.3.0.6. Die digitale Signatur des auf elektronischem Weg abgegebenen Angebots sei zudem nur mit der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Signaturkomponente OpenLimit möglich, ein Bestandteil von jSign.

Nach dem sog. „Stufenplan zur E-Vergabe“ ist bereits ab September diesen Jahres die Angebotsabgabe auf Ausschreibungen des Bundes für den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien nur noch in elektronische Form zulässig, es folgt die Kraftfahrzeugindustrie zum ersten Oktober 2008 und schließlich alle sonstigen Branchen (ausgenommen die Bauindustrie) ab dem 1.1.2010. Nach den Einführungsphasen wird sich jeweils eine Evaluationsphase anschließen. Hintergrund: Nach den Zielen der EU-Kommission soll bis zum Jahr 2010 die E-Vergabe in allen Fällen möglich und in mindestens der Hälfte der Fälle auch tatsächlich auf elektronischen Wege erfolgen. Nach aktuellen Schätzungen des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern ist die Gesamtzahl der elektronisch abgegebenen Angebote aber noch unterhalb der 5%-Grenze.

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Marco Junk

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Kaufmann Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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