Die neue EU-Verordnung über ein „gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte“ (Energy Star-Verordnung) ist seit März in Kraft getreten.
Danach müssen EU-Institutionen und zentrale Regierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten bei der Beschaffung von Bürogeräten Energieeffizienzkriterien einfordern, die mindestens den im Energy-Star-Programm festgelegten Kriterien entsprechen. Ziel ist es, die Hersteller dazu zu bewegen, die Energieeffizienz ihrer Geräte zu verbessern.
Mit der Verordnung wird das amerikanisch-europäische „Energy-Star“-Programm auch in der EU umgesetzt. Die Kriterien werden von EU-Kommission, den EU-Mitgliedstaaten und der amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA aufgestellt, evaluiert und fortentwickelt.
Weitere Informationen: www.eu-energystar.org

Marco Junk
Marco Junk ist Geschäftsführer des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), dass er im Jahr 2010 gemeinsam mit Dipl.-Kaufmann Martin Mündlein gründete. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen begann er seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für das europäische IT-Unternehmen Eviden, Teil der Atos-Gruppe, tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.
Schreibe einen Kommentar