Auch in Bayern haben sich angesichts der Wirtschaftskrise die Regeln für öffentliche Aufträge geändert: Mit Wirkung zum 4. März hat die Bayerische Staatsregierung Regelungen zur „Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010“ (Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 3. März 2009 Az.: B II 2-6004-143-12) erlassen.
Befristet bis zum 31.12.2010 werden die Schwellenwerte heraufgesetzt, bis zu denen Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestandes möglich sind. Diese sind:
- Beschränkte Ausschreibung: Baubereich 1 Mio. EUR, Liefer- u. Dienstleistungsbereich: 100.000 EUR (ohne USt)
- Freihändige Vergaben: Bau- als auch Liefer- u. Dienstleistungsbereich: 100.000 EUR (ohne USt)
Zudem können, entsprechend der Empfehlung der EU-Kommission, die Vergabeverfahren bei EU-weiten Ausschreibungen durch Verkürzung der Teilnahme- und Angebotsfristen drastisch verkürzt werden. Die beschlossenen Maßnahmen gelten für alle Auftragsvergaben des Freistaates und der Kommunen.
Um Wettbewerb und Transparenz sicherzustellen, sind allerdings gewisse Einschränkungen vorgesehen: So sind bei Beschränkten Ausschreibungen je nach Marktsituation und Auftragswert drei bis acht Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Die Bewerber sind regelmäßig zu wechslen. Abhängig von im VOL- und VOB-Bereich unterschiedlichen Wertgrenzen ist für die Behörden des Freistaates Bayern nach Zuschlagserteilung eine unverzügliche Veröffentlichung auf www.vergabe.bayern.de oder www.auftraege.bayern.de vorgeschrieben. Die Kommunen haben ein Wahlrecht zwischen einer formlosen Markterkundung oder einer nachträglichen Veröffentlichung auf einer zentralen Internetplattform. Diese muß dann aber auf www.auftraege.bayern.de erfolgen.
Bei der Eignungsprüfung kann auf die zeitsparenden Präqualifizierungssysteme im Bau- bzw. Liefer- und Dienstleistungsbereich zurückgriffen werden, wobei die Präqualifizierung für den Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab Mitte 2009 im Auftragsberatungszentrum Bayern (ABZ) geplant ist. Das ABZ bietet hierfür Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich an, sich kostenlos in einer Bieterdatenbank listen zu lassen. Auftraggeber können sich bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben geeignete Bieter vom ABZ benennen lassen.
Die Landesregierung sieht sich offenbar veranlasst, in ihrer Bekanntmachung ausdrücklich darauf hinzuweisen: „Bei der Vergabe ist der Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelbewirtschaftung uneingeschränkt zu beachten.“
Alle Details entnehmen Sie der offiziellen Zusammenstellung des Auftragsberatungszentrums Bayern hier.
Marco Junk
Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Kaufmann Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.
Schreibe einen Kommentar