Die neue Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) wurde am 17.8.2009 im Bundesgestzblatt I Nr. 53 veröffentlicht und trat am 18. August in Kraft. Nach der Koalitionsvereinbarung vom 11. November 2005 sollte die HOAI systemkonform vereinfacht sowie transparenter und flexibler gestaltet werden. Neu ist insbesondere die Abkopplung der Honorarfestsetzung von den tatsächlichen Baukosten sowie eine lineare Anhebung der Honorarsätze um 10 Prozent – diese waren seit 1996 nicht mehr angepasst worden. In der kommenden Legislaturperiode soll die HAOI aber weiter reformiert werden.
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ist mit der Neufassung ein klarer und transparenter Rahmen für die Abrechnung der Leistungen gewährleistet. Dazu Staatssekretär Dr. Engelbert Lütke Daldrup: „Gute Arbeit braucht faire Bezahlung. Gerade bei der Gestaltung unserer gebauten Umwelt darf es kein Lohndumping auf Kosten der Qualität geben“.
Die HOAI wurde inhaltlich neu strukturiert und enthält umfangreiche Änderungen. Durch die lineare Anhebung der Honorarsätze um 10 Prozent (auch in den unverbindlich geregelten Leistungsbereichen), dem Erhalt der Leistungsbilder (einschließlich der Honorarzonen und Objektlisten) sowie den Honorartafeln bis zu ihren derzeitigen Endwerten und der Wiederaufnahme wichtiger vertraglicher Regelungen, wie die zur Zahlung von Abschlags- und Schlusszahlungen, konnten nach Ansicht des Ministeriums zentralen Interessen der planenden Berufe Rechnung getragen werden. Wesentliche Punkte neu Neufassung sind:
- Der Anwendungsbereich der HOAI wird auf Büros mit Sitz im Inland beschränkt, um den Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zu genügen.
- Die Honorarfestsetzung wird mit Hilfe des sog. Baukostenberechnungsmodells von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt. Grundlage der Honorarfestsetzung sind nunmehr die Baukosten, die auf Grund der Entwurfsplanung berechnet werden.
- Durch eine Bonus-Malus-Regelung werden neue Anreize zum kostensparenden und qualitätsbewussten Planen und Bauen geschaffen.
- Die Vorgabe verbindlicher Honorarsätze wird im Wesentlichen auf Planungsleistungen beschränkt. Beratungsleistungen können künftig frei vereinbart werden.
- Die Tafelwerte werden durchgängig um 10 % angehoben.
Die Bundesregierung werde, so das Ministerium, dem Kabinettbeschluss und der Entschließung des Bundesrates folgen und die HOAI in der nächsten Legislaturperiode inhaltlich und systematisch weiterentwickeln. Neben der Honorarstruktur sollen die Leistungsbilder unter dem Blickwinkel des Wandels der Berufsbilder, der Umweltbelange und der technischen und rechtlichen Entwicklungen überprüft werden.
Da wäre natürlich noch der 27. September zuvor…
Das Kabinett hatte die nunmehr 6. Novelle der HOAI am 29. April diesen Jahres verabschiedet, der Bundesrat am 12. Juni zugestimmt. Die Vorlage für den Bundesrat (Bundesrat-Drs. 395/09) vom 30.4.2009 finden Sie hier.
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