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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 08/01/2010 Nr. 4670

NRW erweitert sein Portal zum Landesrecht

Mit Beginn des neuen Jahres bietet Nordrhein-Westfalen sein gesamtes Landesrecht mitsamt einer Recherchefunktion kostenlos im Internet an. Dabei wurde das bisherige Portal um sämtliche Erlasse (z.B. auch zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts, s. hier) sowie um die Ministerial-, Gesetz‐ und Verordnungsblätter seit dem Jahr 2000 erweitert.

Das Portal finden Sie unter www.recht.nrw.de.

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