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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 16/02/2010 Nr. 5011

Auftragsberatungsstelle Hessen: Zwischenbilanz bei der Präqualifizierung

Der neue § 97 Abs. 4 a  GWB sowie § 6 Abs. 4 VOL/A 2009 bzw. § 7 Abs. 4 EG VOL/A 2009 sehen nun – wie bereits seit langem § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A – die Möglichkeit der Präqualifizierung (PQ) der Bieter vor. PQ – also die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise – soll den Unternehmen erhebliche Zeit- und Kostenersparnisse bringen. Als erstes bundesweites PQ-System für den Liefer- und Dienstleistungsbereich haben die Industrie- und Handelskammern bzw. die von ihnen getragenen Auftragsberatungsstellen im September 2009 die “bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich” ins Leben gerufen. Schon seit 2 Jahren nimmt die Auftragsberatungsstelle (ABSt) Hessen die Aufgabe einer regionalen Präqualifizierungsstelle wahr. Dort wurde Ende 2009 bereits das 200. Unternehmen zertifiziert. Entscheidend ist dabei jedoch, ob auch die öffentlichen Auftraggeber die PQ akzeptieren – eine hessische Zwischenbilanz.

Statt wiederholter Vorlage zahlreicher Einzelnachweise und Erklärungen beim Auftraggeber prüft die ABSt Hessen diese Nachweise einmal jährlich. Diese Prüfung wird branchenübergreifend auf die auftragsunabhängigen Kriterien beschränkt. Bei positivem Ausgang wird das Unternehmen im Hessischen Präqualifikationsregister (“HPQR”) registriert und erhält das sog. “HPQR-Zertifikat”. Mit diesem weist es bei Angebotsabgabe seine Einung unbürokratisch nach, der Auftraggeber verzichtet auf eine erneute Prüfung im Vergabeverfahren, kann aber jederzeit mit der Zertifikatsnummer bei Bedarf die in der HPQR hinterlegten Einzelnachweise einfach über das Internet einsehen.

„Die Erfahrungen nach zwei Jahren zeigen, dass Unternehmen keine Schwierigkeiten hinsichtlich der Akzeptanz des HPQR-Zertifikats bei Beschaffungsstellen haben. Obwohl die Beschaffer anfangs ziemlich misstrauisch waren, liegen uns keine Beschwerden dazu mehr vor”, resummiert die Geschäftsführerin der ABSt Hessen, Brigitta Trutzel. Auch diese profitieren natürlich vom Wegfall der Prüfung der Einzelnachweise durch die so gewonnene Zeitersparnis. Laut ABSt Hessen lassen hessische Bekanntmachungen Präqualifikationszertifikate grundsätzlich zu.  2009 wurden 142 neue Unternehmen zertifiziert, weitere 128 Neuanträge befinden sich noch im Verfahren. Erfreulich sei, dass fast alle Unternehmen aus dem ersten Jahr eine Verlängerung der Zertifizierung vornehmen ließen.

Nach Auffassung der ABSt Hessen scheuten sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Aufträge mit der öffentlichen Hand abzuwickeln, da das Vergabeverfahren als komplex und intransparent gelte. Zudem verspreche nicht einmal jede 10. Bewerbung einen Auftrag, was aber oft nicht am Preis, sondern eben an nicht erfüllten formalen Anforderungen liege. Dies wiederum habe eine gewisse Vergabeverdrossenheit bei den Unternehmen zur Folge. Insbesondere für KMU sei daher eine PQ von Vorteil.

Auch das im Vorfeld der Vergaberechtsreform vom BMWi in Auftrag gegebene “Ramboll-Gutachten” kam zum ernüchternden Ergebnis, dass der bei öffentlichen Vergaben einzuhaltende Prozess jährlich Bürokratiekosten in Höhe von 19 Mrd. Euro verursacht. Einer der Kostentreiber war dabei mit beachtlichen 10 % die Erbringung von Eignungsnachweisen. Für den Baubereich besteht die Möglichkeit der PQ bereits seit 2005 durch den “Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“.

Unter www.hpqr.de sind die Antragsunterlagen für das HPQR erhältlich. Die Zertifizierung für ein Jahr kostet 215 € brutto, bei Verlängerung 50 € weniger.

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