Mit einem Gesetzentwurf zur Regelung der Privatisierung von bundeseigenen oberirdischen Gewässern (17/653) will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Verkauf dieser Gewässer beenden. Lediglich eine Übertragung der Seen an die Bundesländer sowie an Umweltstiftungen oder Umweltvereinigungen „zu Zwecken des Naturschutzes und zur Vermeidung weiterer Privatisierungen“ solle noch möglich sein, schreiben die Abgeordneten in dem Entwurf. Besonders in Ostdeutschland würden viele Gewässer derzeit zum Verkauf stehen.
Dem weiteren Verkauf müsse jedoch Einhalt geboten werden, da die Privatisierung die Nutzung der Seen zur Naherholung und zum Naturtourismus gefährden könne. Außerdem könne die ökologische Funktion der Gewässer in Gefahr geraten. Daher müsse es für stehende bundeseigene Oberflächengewässer ein grundsätzliches Verkaufsverbot geben.
Da sich die Seen im Eigentum des Bundes befinden würden, stehe dem Haushaltsgesetzgeber als ”Herr des Budgets“ die Dispositionsfreiheit über die Gewässer zu. Daher könne der Bund auch vorsehen, dass die Gewässer in seinem Eigentum bleiben. Eine Übertragung an die Länder oder an Umweltstiftungen solle jedoch als Ausnahme möglich werden. Dabei müssten jedoch Voraussetzungen erfüllt werden: So dürfe das übertragene Gewässer nur zu Naturschutzzwecken verwendet werden. Und es müsse außerdem sichergestellt werden, dass keine Weiterveräußerung erfolge. Auch eine Vermietung oder Verpachtung der Gewässer soll ausgeschlossen sein.
(Quelle: Bundestag, Parlamentsredaktion)
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