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Bundesregierung trotz Mittelkürzung für Fortsetzung der Städtebauförderung „im Rahmen des haushaltsmäßig Möglichen“

Im Haushalt 2011 hat die Bundesregierung die Bundesmittel der Städtebauförderung gegenüber 2009 um ein Fünftel von 570 auf 455 Mio. Euro gekürzt. Gleichwohl bekennt sich der Bund „ausdrücklich zur Fortsetzung der Städtebauförderung“ und will die Städte und Gemeinden auch künftig bei der Bewältigung des wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Wandels „im Rahmen des haushaltsmäßig Möglichen“ unterstützen.

Länder in der Verantwortung

Dies teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5972) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (17/5790) mit. Zur Sicherstellung, dass trotz der Kürzung der Erfolg laufender Maßnahmen der Städtebauförderung nicht durch sinkende Mittelbewilligungen gefährdet wird, verweist die Regierung auf die Länder: “Verantwortlich für die Verteilung der Fördermittel auf die konkreten Maßnahmen, auch der Höhe nach, sind die Länder”. Ihr lägen auch keine verlässlichen Angaben über eine freiwillige Aufstockung der entsprechenden Länderanteile vor.

Keine Angaben über 2012 hinaus

Zur Frage der künftigen Mittelausstattung ab dem Jahr 2012 könnten derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Mit dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2012 informiere die Bundesregierung den Deutschen Bundestag im Sommer 2011 auch über wesentliche Grundlagen für die Ausgestaltung der Städtebauförderung 2012.

Programm Soziale Stadt

Am gravierendsten treffe die Kürzung das Programm Soziale Stadt, so die SPD-Bundestagsfraktion. Nach 12-jähriger Laufzeit des Programms stünden nach Einschätzung der Bundesregierung aber viele Kommunen kurz- oder mittelfristig vor einem möglichen Programmausstieg. Um die Kommunen dabei zu unterstützen, habe das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Herbst 2010 ein Forschungsprojekt „Sicherung tragfähiger Strukturen für die Quartiersentwicklung“ vergeben. Ergebnisse würden voraussichtlich im Herbst 2011 vorliegen.

Die Modellvorhaben im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt wurden 2006 eingeführt. Die Länder haben nach Angaben der Bundesregierung von 2006 bis 2010 für insgesamt 328 Modellvorhaben (maßnahmebezogen) Bundesfinanzhilfen in Höhe von rund 79,4 Mio. Euro in Anspruch genommen.

Hilfe für Kommunen

Der Bund habe mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden auch Lösungsmöglichkeiten für Kommunen in schwieriger Haushaltslage diskutiert. Dabei seien auch die Ergebnisse des vom Bund beauftragten Forschungsgutachtens „Kommunale Haushaltsnotlagen, Bestandsaufnahme und Möglichkeiten der Reaktion im Rahmen der Städtebauförderung des Bundes und der Länder“ (veröffentlicht unter www.bbsr.bund.de) einbezogen. Entsprechende Handlungsmöglichkeiten seien dabei insbesondere auf Ebene der Länder (z. B. Einrichtung kommunaler Ausgleichsfonds, Absenkung des kommunalen Eigenanteils durch das Land) festgestellt worden. Auch die Verwaltungsvereinbarung 2011 enthalte die Option, dass aufgrund einer besonderen Haushaltslage einer Gemeinde Teile des kommunalen Eigenanteils durch Dritte ersetzt werden können

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