Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Kartellverbot und die Missbrauchsaufsicht auch auf die Beziehungen der gesetzlichen Krankenkassen zu den Versicherten sowie für Abreden und Vereinbarungen zwischen den Kassen gelten.
„Denkbarer Anwendungsfall etwa wäre ein abgestimmtes Verhalten von Krankenkassen bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9538) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9357).
Weiter heißt es, mit einer weiteren Regelung zur Zusammenschlusskontrolle im Zuge einer Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen solle sichergestellt werden, dass Krankenkassen durch Vereinigung keine marktbeherrschenden Stellungen erlangen, „die geeignet sind, den Wettbewerb zu stören“.
Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz
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