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EU-Kommission fordert von Portugal Umsetzung der Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung

EUDie EU-Kommission hat Portugal aufgefordert, endlich die EU-Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung (2009/81/EG) umzusetzen, was bereits bis zum 21. August 2011 von allen EU-Mitgliedstaaten hätte erfolgen müssen.

Portugal hat bislang jedoch nur einen Teil der geforderten Vorschriften angenommen. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer “mit Gründen versehenen Stellungnahme”, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag.

Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine Antwort, kann sie den EuGH anrufen. Erst im Oktober 2012 hatte die Kommission beim EuGH die Verhängung eines Zwangsgelds gegen Polen, die Niederlande, Luxemburg und Slowenien beantragt, da auch diese der Umsetzung der EU-Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung trotz Aufforderung nicht nachkamen.

Hintergrund

Das Europäische Parlament (EP) hatte am 16. Dezember 2008 eine neue EU-Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (2009/81/EG) verabschiedet. Diese ist Teil des sog. “Defence Package”, das auf die Schaffung eines europäischen Markts für Verteidigungsgüter zielt. Bislang haben die Mitgliedssaaten regelmäßig unter Berufung auf 346 Abs. 1 b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) – ehemals Art. 296 des EG-Vertrages – solche Güter und Dienstleistungen unter dem Deckmantel nationaler Sicherheitsinteressen nicht europaweit ausgeschrieben, sondern im Inland vergeben. Die neue Richtlinie soll für eine Öffnung dieses Marktes und für mehr Transparenz und Wettbewerb bei der Auftragsvergabe sorgen.

Zu den Einzelheiten der Richtlinie sei auf den Beitrag unseres Autors Mark Münch “Neues Vergaberecht für den Sicherheits- und Verteidigungsbereich Teil 1” und “Teil 2” verwiesen.

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