Die Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (7. ÄndVOVgV) wurde erwartungsgemäß am 24. Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 3854). Sie trat damit am 25.10.2013 in Kraft. Von Bedeutung sind mehr Qualität bei der Vergabe von Dienstleistungen durch Aufweichung der Trennung von Eignungs-/Zuschlagskriterien sowie die dynamische Verweisung auf die EU-Schwellenwerte, die dann mit der nächsten für Anfang 2014 geplanten Änderung unmittelbar, d.h. ohne erneute Änderung der VgV, gelten.
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