Nach der Verabschiedung der jeweiligen „Korruptionsregistergesetze“ in Hamburg und Schleswig-Holstein wurde das „Verwaltungsabkommen zur Einrichtung des gemeinsamen Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (Korruptionsregister)“ zwischen beiden Ländern unterzeichnet.
Eine Veröffentlichung in den Gesetz- und Verordnungsblättern ist noch nicht erfolgt, diese ist für Anfang Februar vorgesehen.
Stichpunkte
- Sitz des Registers: Hamburg (Finanzbehörde)
- Zentrale Informationsstellen: jeweils in Hamburg und Schleswig-Holstein, die selbständig über Registereinträge entscheiden
- Fachliche Leitstelle: in Hamburg (Finanzbehörde)
- IT- Dienstleistungen: durch Dataport AöR (IT-Dienstleister der norddeutschen Bundesländer)
- Kostenteilung für Entwicklung und Betrieb der IT sowie Fachliche Leitstelle: 50:50
- Dem Register können weitere Bundesländer beitreten
Das Verwaltungsabkommen und Informationen zum Hamburger „Korruptionsregistergesetz“ finden Sie hier.
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