Vergabeblog

"Hier lesen Sie es zuerst"
Politik und Markt

Definition des „öffentlichen Auftrags“ im VergModG

Die Anpassungen der Definition des öffentlichen Auftrags im Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts dienen nur der sprachlichen Angleichung an unionsrechtliche Vorgaben. Eine inhaltliche Änderung des Begriffs des öffentlichen Auftrags sei damit nicht verbunden, so die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6492) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke. Quelle: Deutscher Bundestag

Teilen
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Noch keine Bewertungen)
Loading...
dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
Druckansicht Druckansicht

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert