Am 7.2.2017 wurde die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Bundesanzeiger bekannt gemacht (BAnz AT 07.02.2017 B1). Diese gelangt in den Ländern aber erst zur Anwendung, wenn ein entsprechender ministerieller Erlass (sog. „Einführungserlass“) dies festlegt. Nicht nur die Mitarbeiter der Vergabestellen fragen sich, wann dieser „Anwendungsbefehl“ für ihr Bundesland kommt. Im Mitgliederbereich des DVNW (Fachausschuss UVgO) gibt es aktuell eine interessante Diskussion mit weiteren Informationen zu diesem Thema. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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