Unangemessen niedrige Angebote sind grundsätzlich aufzuklären. Doch wie ist mit unangemessen hohen Angeboten zu Verfahren? Können diese ausgeschlossen werden? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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