Der Bund will mit einem umfangreichen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr auf die Verwerfungen durch die Corona-Krise reagieren. Für 2020 rechnet der Bund demnach nunmehr mit Ausgaben von 484,5 Milliarden Euro. Das sind 122,5 Milliarden Euro mehr als bisher geplant. Den Ausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe entgegen. Davon entfallen 156 Milliarden Euro auf neue Kredite. Bisher war keine Nettokreditaufnahme vorgesehen. Die Steuereinnahmen sollen mit 291,46 Milliarden Euro um 33,5 Milliarden Euro geringer ausfallen als bisher angenommen.
Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/18100) soll voraussichtlich bereits am Mittwoch abschließend in erster, zweiter und dritter Lesung beraten werden. Aufgrund der erheblichen Neuverschuldung ist nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 Grundgesetz erforderlich, dass der Bundestag zudem beschließt, „dass die Voraussetzungen für das Überschreiten der Kreditobergrenzen nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 2 GG vorliegen“. Die avisierte Kreditaufnahme liegt 99,755 Milliarden Euro über der nach der Schuldenregel eigentlich zulässigen Kreditaufnahme.
Mit dem Nachtragshaushalt will die Bundesregierung unter anderem die Unterstützung von Kleinunternehmern und Solo-Selbstständigen mit bis zu 50 Milliarden Euro finanzieren. Zudem werden die Ansätze beim Arbeitslosengeld II und der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft sowie für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um rund 7,7 Milliarden Euro aufgestockt.
Im Gesundheits-Etat wird ein neuer Titel „Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus“ mit 3,1 Milliarden Euro ausgestattet. Zudem ist im Einzelplan 60 eine Globale Mehrausgabe „Corona-Pandemie“ in Höhe von 55 Milliarden Euro eingeplant, die „zur Deckung eines eventuellen Mehrbedarfs in den Einzelplänen aufgrund der Corona-Pandemie“ dienen soll. Die Inanspruchnahme ist an die Einwilligung des Bundesfinanzministeriums gebunden.
Für Schadensfälle im Bereich Gewährleistung und Garantien werden die Ansätze um rund 5,9 Milliarden Euro erhöht. Um die Unterstützungsprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau abzusichern, soll mit dem Nachtragshaushalt der Garantierahmen von rund 465 auf 822 Milliarden Euro angehoben werden.
Quelle: Bundestag
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