Im Rahmen einer Ausschreibung sollte der angebotene Pflasterstein bemustert werden. Der Stein war selbstverständlich nicht im Umschlag sondern vor Ort zur Bemusterung bereitzustellen. Doch dieser fehlt nun. Kommt eine Nachforderung fehlender Bemusterungsstücke in Betracht? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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