Der Verwaltungszwang – Normaler Auftrag oder doch eine besondere Konstellation? Müssen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, wenn keine Eilbedürftigkeit vorliegt, ausgeschrieben werden? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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