Im November 2020 wurde ein neuer Beschluss zum EU-Umweltzeichen veröffentlicht: Beschluss der Kommission vom 27. November 2020 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für elektronische Displays. Sie ersetzt die bisherige Produktgruppe Fernsehgeräte. Die Produktgruppe „elektronische Displays“ erfasst „Fernsehgeräte, Monitore und digitale Signage-Displays“. Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens und die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2028.
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