Am 16. November 2021 hat die 4a. Zivilkammer (Patentkammer) des LG Düsseldorf hat in einer Patentrechtsstreitigkeit entschieden, dass das Sturmgewehr „Haenel CR 223“ das Patentrecht der Klägerin, Heckler & Koch verletzt (s. ). Der MDR berichtet nun unter dem Titel: „Sturmgewehr – Nach Niederlage in Patentstreit: Haenel legt Berufung gegen Urteil ein„, dass Haenel jetzt Berufung gegen ein Urteil eingelegt hat, in dem ihm eine Patentrechtsverletzung bescheinigt wird.
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