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Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit: Bundesverwaltung handelt zielgerichteter

Ob Fortbildungen für nachhaltige Entwicklungen, Effizienzvorgaben beim Bau oder der Grundsatz der Vermeidung von Dienstreisen – das Verwaltungshandeln beim Bund ist zielgerichteter im Sinne des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit geworden. Das zeigt der Monitoringbericht 2022.

Die Bundesverwaltung handelte im Sinne des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit  erneut zielgerichteter – ein Programm, das sich die Bundesregierung selbst auferlegt hat. Wie der Monitoringbericht 2022 dazu zeigt, will sie damit Vorbild sein und zeigen, dass Nachhaltigkeit konkret in Verwaltungshandeln umgesetzt werden kann.

Die weiterentwickelte Fassung des Maßnahmenprogramms vom August 2021 sieht eine breitere Anwendung der Nachhaltigkeitskriterien in der Bundesverwaltung vor. Neben den klassischen Anwendungsfeldern wie Wärmeenergieverbrauch, Beschaffung und Mobilität wurden weitere Felder aufgenommen, wie Diversität und Fortbildungen für nachhaltige Entwicklung.

Fortbildungen für nachhaltige Entwicklung

Gerade bei den Fortbildungen für nachhaltige Entwicklung hat die Bundesverwaltung in der Kürze der Zeit bereits viel erreicht: Alle vorgesehenen fünf Teilmaßnahmen waren 2022 bereits größtenteils, eine davon sogar schon vollständig erreicht. Kurz dahinter stand in der Zielerreichung das Anwendungsfeld Gesundheit. Von sechs Teilmaßnahmen waren drei bereits vollständig erreicht, zugleich aber eine teilweise umgesetzt und eine weitere begonnen.

Best-practice für schnellere Umsetzung

Auch in den großen, klassischen Anwendungsfeldern Bau, Sanierung und Betrieb der Bundesliegenschaften, Mobilität und Beschaffung mit bis zu 24 Teilmaßnahmen waren im Berichtsjahr mehrere vollständig umgesetzte Vorgaben vorzuweisen.

  • Dies galt etwa für Energieeffizienzvorgaben des Klimaschutzprogramms bei Neubauten und Sanierungsvorhaben.
  • Ebenso wurden etwa bei Dienstreisen Vorgaben bereits vollständig umgesetzt: Im Berichtszeitraum galt bereits längst der Grundsatz, eine Reise möglichst zu vermeiden. Sofern sie jedoch unvermeidbar war, wurde die Reise im Inland und in das benachbarte Ausland mit der Bahn vorgenommen. Und wenn im Rahmen einer Dienstreise die Nutzung eines Personenkraftfahrzeugs erforderlich war, wurde möglichst ein emissionsarmes Fahrzeug gewählt.
  • Zudem wurde die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung  unter anderem bereits als zentrale Beratungs- und Informationsstelle für die Bundesverwaltung ausgebaut, die bei der Sachstandserhebung für das Monitoring Unterstützung leistet. Vollständig umgesetzt wurde auch bereits die Vorgabe, für die nachhaltige öffentliche Beschaffung einen breiten Instrumentenkasten vorzulegen.

Mehr Nachhaltigkeit auf vielen Feldern

Insgesamt hat sich im Vorjahresvergleich der Anteil der vollständig umgesetzten Maßnahmen verdoppelt, und zwar auf etwa ein Achtel aller Maßnahmen. Gut ein Fünftel der Maßnahmen waren großteils umgesetzt und ein Drittel zumindest teilweise. Zusammen betrachtet lässt sich feststellen, dass gut zwei Drittel der Maßnahmen mindestens teilweise umgesetzt waren. Im Vorjahr traf das erst auf etwa die Hälfte aller Maßnahmen zu. Das heißt, die Bundesverwaltung hat sich in ihrem Verwaltungshandeln weiter im Sinne der Nachhaltigkeit entwickelt.

Den Monitoringbericht 2022 zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021 – „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ können Sie hier herunterladen.

Quelle: Bundesregierung

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