Vergabeverfahren werden oft erst sehr spät angegriffen, wenn nämlich die Bieter, die nicht zum Zuge kommen sollen, eine entsprechende Vorabinformation nach § 134 GWB erhalten haben. Die unterlegenen Bieter argumentieren dann in der Regel damit, die Angebotswertung sei nicht vergaberechtskonform zustande gekommen. In unserem Seminar erfahren Sie mit Hilfe von praktischen Beispielen, wo typische Fallstricke lauern und wie man diese erkennen und vermeiden kann. Schwerpunkte im Seminar werden u.a. die Durchführung von Aufklärungsmaßnahmen und die Nachforderung von Unterlagen sein. Information & Anmeldung
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