Die TGA-Verbände BTGA, FGK und VDKF haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen ein geplantes Verbot von Multisplit-/VRF-Klimaanlagen bei öffentlichen Vergabeverfahren ausgesprochen. Die Verbände kritisieren einige Inhalte der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Referentenentwurf vorgestellten neuen Verwaltungsvorschrift „AVV Sozial und umweltbezogen nachhaltige Beschaffung“ (siehe hierzu ). Die AVV enthält Vorgaben für öffentliche Vergabeverfahren und eine Negativliste mit Produkten, die aus Umweltschutzgründen nicht beschafft werden dürfen. Dazu zählen u.a.:
• Multisplit-/VRF-Klimageräte mit mehr als 10 kW Nennkälteleistung,
• Flüssigkeitskühler mit mehr als 10 kW Nennkälteleistung mit Kältemittel GWP >= 150,
• Kühl- und Gefriergeräte sowie sonstige stationäre und mobile Kälte- und Klimaanlagen mit halogenierten Kältemitteln.
In ihrer Stellungnahme weisen die Verbände darauf hin, dass ein Verbot der Beschaffung von Multisplit-/VRF-Systemen der hohen Energieeffizienz der Systeme nicht gerecht wird. Die VV-Negativliste widerspricht den übergreifenden politischen Zielen „Energieeffizienz“ und „Nachhaltigkeit“. Tatsächlich wird das in der AVV formulierte Ziel – die Treibhausgasemissionen zu reduzieren – durch das Verbot von Multisplit-/VRF-Geräten nicht unterstützt, sondern eher behindert, weil gegebenenfalls Produkte mit geringerer Energieeffizienz beschafft werden müssen.
Zudem erfüllen Multisplit-/VRF-Klimaanlagen heute nicht nur Kühlaufgaben. Sie sind auch effiziente und kostengünstige Wärmepumpen und damit ein wesentliches Element für das Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor. Eine alleinige Fokussierung auf den Kühlbetrieb greift viel zu kurz. An diese Anlagen werden höchste Effizienzanforderungen der Ökodesign-Richtlinie gestellt, weshalb sie im Heiz- und Kühlbetrieb hervorragende Effizienzen aufweisen. Diese können auf Systemebene von wassergeführten Anlagen gleicher Größe kaum erreicht werden. Um- und Nachrüstungen im Leistungsbereich dieser Produkte auf wassergeführte Systeme sind unter wirtschaftlichen Aspekten kaum darstellbar und widersprechen den Zielen der Nachhaltigkeit.
Die TGA-Verbände haben daher das BMWK gebeten, die Negativliste entsprechend anzupassen und die Passage zu streichen.
Quelle: Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V.
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