Das Finanzministerium NRW informiert: Die kommunalen Vergabegrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen entfallen zum 1. Januar 2026 und werden durch die Regelungen des § 75a Gemeindeordnung ersetzt. Die in dieser Vorschrift enthaltenen Grundsätze Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sparsamkeit sowie Gleichbehandlung und Transparenz werden in einer Broschüre des verantwortlichen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalens konkretisiert und auf Gestaltungsmöglichkeiten wird hingewiesen. Die Broschüre steht als Download zur Verfügung.
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