Frankreich treibt die digitale Souveränität seiner Verwaltung mit hohem Tempo voran. Der angekündigte Umstieg von Windows auf Linux ist dabei nur das sichtbarste Element einer umfassenden Strategie, um Abhängigkeiten von außereuropäischen IT-Anbietern zu reduzieren. Das wirft spannende – und teilweise neue – Fragen für das Vergaberecht auf.
Politischer Rahmen: Souveränität als strategisches Ziel
Auf einem interministeriellen Seminar im April 2026 hat die französische Regierung einen konkreten Fahrplan beschlossen, um die Abhängigkeit von nicht-europäischen IT-Anbietern zu reduzieren. Koordiniert wird dies durch die Digitalbehörde DINUM. Ziel ist es, zentrale IT-Bereiche – von Betriebssystemen über Cloud bis hin zu Kollaborationstools – stärker unter eigene bzw. europäische Kontrolle zu bringen. Hintergrund ist die Einschätzung, dass bestehende Abhängigkeiten ein strategisches Risiko darstellen.
Konkrete Maßnahmen: Linux, Open Source und eigene Plattformen
Ein zentrales Element ist die Migration staatlicher Arbeitsplätze von Windows auf Linux. Parallel werden eigene staatliche Dienste eingeführt, etwa für Kommunikation und Datenaustausch.
Hinzu kommt eine klare Vorgabe an alle Ministerien mit strikter Fristsetzung: Bis Herbst 2026 müssen sie ihre digitalen Abhängigkeiten systematisch erfassen und konkrete Migrations- und Reduktionspläne vorlegen.
Vergaberechtliche Einordnung: Zwischen Wettbewerb und Souveränität
Für das Vergaberecht ist der französische Ansatz besonders interessant, da er klassische Spannungsfelder berührt:
1. Technologieneutralität vs. strategische Steuerung
Das Vergaberecht verlangt grundsätzlich eine produkt- und technologieneutrale Ausschreibung. Die gezielte Abkehr von bestimmten (außereuropäischen) Anbietern wirft daher Fragen auf:
- Darf „digitale Souveränität“ als Zuschlagskriterium dienen?
- In welchem Umfang sind Herkunfts- oder Kontrollaspekte zulässig?
- Wie weit dürfen politische Zielvorgaben in die konkrete Gestaltung von Leistungsbeschreibung und Wertungskriterien hineinwirken?
2. Open Source als Vergabekriterium
Die stärkere Nutzung von Open-Source-Lösungen verändert die Beschaffungspraxis:
- Fokus verschiebt sich von Lizenzkauf zu Service-, Integrations- und Betriebsleistungen
- Anbieterstruktur wird vielfältiger (KMU, europäische Anbieter)
- Interoperabilität wird zentral (z. B. offene Standards wie „Open-Interop“)
3. Vendor Lock-in als Risiko im Vergabeverfahren
Frankreich adressiert explizit das Risiko von Vendor Lock-in, also langfristiger Bindung an einzelne Anbieter. Vergaberechtlich kann sich das in mehreren Stellen niederschlagen, bspw.:
- Stärkere Berücksichtigung von Wechselkosten und Exit-Strategien bereits bei der Beschaffungsentscheidung
- Verbindliche Anforderungen an Datenportabilität sowie an offene, dokumentierte Schnittstellen
- Ggf. Pflicht zur Losaufteilung, um Monopolstrukturen zu vermeiden und Wettbewerb zu erhalten
Diese Aspekte gewinnen auch im Kontext von NIS2 und IT-Sicherheitsanforderungen an Bedeutung.
4. Zentralisierung vs. föderale Beschaffung
Frankreich setzt auf einen stark zentral koordinierten Ansatz:
- zentrale Vorgaben durch DINUM
- ressortübergreifende Planung
- koordinierte Umsetzung
Die Umsetzung der Strategie ist auch vergaberechtlich anspruchsvoll:
- Migration bestehender Verträge und Systeme
- Sicherstellung von Wettbewerb trotz strategischer Vorgaben
- Qualifizierung von Vergabestellen für Open-Source-Beschaffung
- Umgang mit bestehenden Abhängigkeiten in laufenden Verträgen
Frankreich zeigt, dass digitale Souveränität zunehmend als steuerbares Beschaffungsziel verstanden wird. Ob dieser Ansatz europaweit Schule macht, bleibt abzuwarten.
Quellen: Heise.de: „Frankreichs Plan: Weg von Windows, hin zu Linux„, it-daily.net: „Frankreich steigt auf Linux um„, egovernment.de: „C’est fini, Microsoft: Frankreich stellt auf Open Source um“
Der IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) befasst sich in diesem Jahr neben den Themen Beschaffung von Künstlicher Intelligenz (KI) wie auch der Beschaffung mit KI-Unterstützung vor allem mit den Fragen zur digitalen Souveränität. Am 10. Juni 2026 wird in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften hinterfragt, was „digitale Souveränität“ bedeutet und wie sie durch Beschaffung erreicht werden kann. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie hier.















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