Unternehmen, die wegen eines Fehlverhaltens in das Wettbewerbsregister eingetragen sind, können einen Antrag auf vorzeitige Löschung wegen Selbstreinigung stellen. Der Fallbericht des Bundeskartellamtes stellt anhand ausgewählter Fallbeispiele dar, wie die betroffenen Unternehmen auf ihr Fehlverhalten reagiert haben. Für andere Unternehmen könnten sich hieraus wertvolle Impulse für die eigene Compliance-Organisation ergeben. Die Fallbeispiele des Wettbewerbsregisters zu Compliance in der Praxis: Erfahrungen aus der vergaberechtlichen Selbstreinigung finden Sie auf der Internetpräsenz des Kartellamtes, hier.
Allgemeine Informationen zur Selbstreinigung hat das Bundeskartellamt hier zusammengestellt.
Quelle: Bundeskartellamt















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