Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Ausgestaltung der Hochrisiko-Klassifizierung im Rahmen der KI-Verordnung (KI-VO) gestartet. Rückmeldungen können bis zum 23. Juni 2026 eingereicht werden.
Für die öffentliche Beschaffung ist die Entwicklung besonders relevant. Die Einstufung als Hochrisiko-System kann sich unmittelbar auf Eignungsanforderungen in Vergabeverfahren, technische Mindestanforderungen in Leistungsbeschreibungen und Nachweis- und Dokumentationspflichten der Bieter auswirken. Vergabestellen dürften künftig stärker darauf angewiesen sein, KI-Systeme bereits im Vorfeld korrekt zu klassifizieren, um rechtskonforme Anforderungen zu definieren und spätere Nachsteuerungen zu vermeiden.
Die Konsultation richtet sich insbesondere an Anbieter, Betreiber, öffentliche Stellen, Aufsichtsbehörden sowie Verbände und Zivilgesellschaft. Feedback kann im Rahmen eines strukturierten Fragebogens eingereicht werden.
Ziel ist es, Rückmeldungen zur praktischen Anwendung der Kriterien für Hochrisiko-KI-Systeme zu sammeln und bestehende Einstufungsansätze weiter zu präzisieren.
Hintergrund: Hochrisiko-Systeme nach KI-VO
Die KI-Verordnung unterscheidet KI-Systeme unter anderem nach ihrem Risikopotenzial. Hochrisiko-Systeme unterliegen besonders strengen Anforderungen, insbesondere in Bezug auf:
- Risikomanagement und Qualitätssicherung
- Daten- und Governance-Anforderungen
- technische Dokumentation
- Transparenz- und Informationspflichten
- menschliche Aufsicht
Betroffen sind insbesondere KI-Anwendungen in Bereichen wie Beschäftigung, Bildung, kritische Infrastruktur, Strafverfolgung oder Zugang zu öffentlichen Leistungen.
Weitere Informationen stellt die Europäische Kommission bereit.
Quelle: EU Kommission














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