Hinsichtlich der Pflicht zur Bekanntmachung auf http://www.bund.de gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 VOL/A ist darauf hinzuweisen, dass diese derzeit nicht für alle Vergabestellen in Deutschland gilt. So wird die Anwendung des § 12 Abs. 1 VOL/A – namentlich die Bekanntmachung auf http://www.bund.de – z.B. für das Land Hessen gemäß Nr. 1.1.1 des Erlasses vom 01.11.2007 (StAnz, 2007, 2386) in der Fassung vom 26.10.2010 zur Anwendung freigestellt. Dies gilt gemäß Nr. 13 Abs. 2 Nr. 1 des Erlasses wohl auch für die hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände.

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